Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll166. Sitzung / Seite 51

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Erläuterungen immer wieder beschrieben wird, einfach nicht nachvollziehbar ist. Der Rechnungshof kann keine Kostenneutralität feststellen, das ist auch verständlich (Abg. Kößl: Die Praxis wird es zeigen!): Man braucht mehr Personal, hat längere Verfahren. Wie soll da Kostenneutralität bestehen?

Die Experten haben gesagt, man kann zumindest zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht sagen, wie sich die Kosten entwickeln werden, aber dass es zu einer Einsparung kommt, das ist noch nicht ausgemacht. (Abg. Kößl: Die Praxis wird es zeigen!) Das kann uns die Ministerin nicht versprechen, das können Sie nicht versprechen, und daher ist dieses Gesetz auch von den Kosten her in Wirklichkeit abzulehnen und nicht nachvollziehbar – in Zeiten wie diesen, in denen gespart werden muss.

Zusammenfassend muss ich leider sagen, Frau Ministerin, dass ich mich frage, wenn das ganze Werkl sowieso erst 2014 in Kraft tritt, warum Sie nicht die Größe haben zu sagen – wir haben den Vertagungsantrag gestellt –: Okay, wir haben jetzt eine erste Hearing-Runde gemacht, und ich habe gesehen, da gibt es massiven Ände­rungs­bedarf.

Frau Ministerin, Sie würden von den Innenministern der letzten Jahre wahrscheinlich in die Geschichte eingehen, wenn Sie sagen: Mein Anspruch ist, die Fremdenrechts­gesetze zusammenzuführen, stringent zu vereinheitlichen und alles in ein Bundesamt zu verfügen, damit künftig die Verfahren schneller funktionieren, damit man künftig nicht die Falschen abschiebt, sondern die Richtigen und damit die Fremdenrechts­politik auf geordnete Beine gestellt wird.

Wenn Sie das getan hätten, dann hätten Sie großen Respekt und unsere Unter­stüt­zung. (Beifall beim BZÖ.)

11.03


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort gelangt nun Frau Bundesministerin Mag. Mikl-Leitner. – Bitte.

 


11.03.11

Bundesministerin für Inneres Mag. Johanna Mikl-Leitner: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher vor den Bildschirmen! Ich freue mich, dass heute ein weiterer Schritt der Verwaltungsreform hier beschlossen werden soll. Wie eine Verwal­tungsreform professionell vorbereitet werden kann, haben wir seitens des Bundes­ministeriums für Inneres in enger Allianz im Rahmen der Koalition bereits unter Beweis gestellt mit unserer Behördenreform, mit der größten Behördenreform der zweiten Republik – Herr Abgeordneter Pendl hat bereits darauf hingewiesen –, mit der es uns gelingt, 31 Behörden zu neun Behörden zusammenzuziehen. Dadurch werden wir im polizeilichen Bereich schneller, rascher, effizienter und noch schlagkräftiger.

Jetzt setzen wir mit dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl den nächsten Schritt im Bereich der Verwaltungsreform. Wir müssen uns die Frage stellen, warum wir dieses Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl brauchen. Ich glaube, die Antwort liegt ganz klar auf der Hand, wenn wir uns in Europa und darüber hinaus umsehen: weil eben Europa und im Speziellen natürlich auch Österreich massiv von Migrations­strömen betroffen ist.

Wir brauchen uns nur den Anstieg der Zahl der Asylanträge anzuschauen: Hier haben wir einen Anstieg von 31 Prozent zu verzeichnen! Um diesen Anstieg beziehungsweise diese Migrationsströme bewältigen zu können, brauchen wir eben auch schlanke und effiziente Strukturen. Deshalb ist es unser Ziel, dass wir im Bundesamt für Frem­denwesen und Asyl das zusammenführen, was letztendlich auch zusammen­gehört.


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