Das heißt, wir wollen mit dem Bundesamt ein Amt, ein schnelles Verfahren mit einer Ansprechstelle schaffen.
Ich glaube, das Wichtigste ist Folgendes: Wer das jetzige System kennt, der weiß, dass gerade durch dieses Bundesamt zig Schnittstellen und vor allem Doppelgleisigkeiten und Dreifachgleisigkeiten wegfallen. Das heißt, es wird uns gelingen, mit diesem Bundesamt auch tatsächlich ein wahres Kompetenzzentrum zu schaffen, als nachgeordnete Behörde des Bundesministeriums für Inneres, mit einer Zentrale in Wien und mit einer Außenstelle in jedem Bundesland. Wir werden daher in Zukunft einfach schnellere Verfahren haben und vor allem raschere Entscheidungen für die Asylwerber und alle Fremden. (Beifall bei der ÖVP.)
Ich glaube, wenn wir garantieren können, dass wir Verfahren schneller machen wer-den, dann haben letztendlich auch die Asylwerber und die Fremden schneller Entscheidungen und rascher Klarheit. Und das ist, glaube ich, die beste Fairness und die beste Gerechtigkeit gegenüber den Asylwerbern und den Fremden.
Heute wurden schon einige Detailbereiche angesprochen, etwa das Thema Rechtsberatung. Ja, uns ist die Rechtsberatung wichtig, ja, uns sind auch die Opfer, vor allem die Opfer des Menschenhandels ganz, ganz wichtig. Und dazu auch ein ganz klares Wort: Im Asylverfahren haben wir im Bereich der Rechtsberatung keinerlei Korrekturen vorgenommen. In den anderen Bereichen haben wir eine kleine Korrektur vorgenommen, können aber weiterhin sagen, dass wir eine umfassende Rechtsberatung garantieren, eine Rechtsberatung, für die wir auch sehr viel Geld ausgeben, mit der wir den Betroffenen auch zur Hand gehen und volle Unterstützung zusagen wollen.
Wichtig ist das Thema – das wurde im Ausschuss auch immer wieder angesprochen – Opfer von Menschenhandel. Auch da gibt es eine Verbesserung – eine Verbesserung deswegen, weil wir alles im Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl konzentrieren und dadurch letztendlich eine Verbesserung für die Opfer, für die Betroffenen garantiert wird.
Die vorliegenden Gesetzentwürfe sind gut aufgestellt, und wir haben sie auch wirklich monatelang diskutiert. Jede und jeder von ihnen hatte die Chance und Möglichkeit, sich hier umfassend und intensiv einzubringen. Und wir haben immer wieder betont, dass wir eine Begutachtungsphase wollen und dass wir im Rahmen dieser Begutachtungsphase vor allem auch die Möglichkeit geben wollen, Kritik anzubringen.
155 Organisationen und Institutionen waren damit befasst, 30 Rückmeldungen sind erfolgt, und wir haben uns mit diesen Rückmeldungen wirklich aufs Intensivste auseinandergesetzt und auch darauf geachtet, dass wir die Korrekturen miteinbauen können.
Mit diesem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl führen wir wirklich das zusammen, was zusammengehört. Gerade mit dem Organisationsgesetz werden die Grundzüge – was die Organisation betrifft und da vor allem die Zuständigkeiten – ganz, ganz klar geregelt. Wir haben natürlich auch das Verfahrensgesetz angegangen, haben ein Verfahrensgesetz geschaffen, die verschiedensten Verfahrensgesetze zusammengeführt, vor allem jene, die alle Fremden im gleichen Ausmaß betreffen.
Wir wissen – und das wurde heute bereits angesprochen –, dass Korrekturen, inhaltliche Korrekturen notwendig sind, was die Materiengesetze betrifft. Und wir haben uns von vornherein vorgenommen, diese inhaltlichen Novellierungen der Materiengesetze im Herbst vorzunehmen, genauso wie wir uns vorgenommen haben, gerade die Anschlussstücke der Bundesverwaltungsgerichtsbarkeit hier zu bearbeiten und auch vorzubereiten. Das heißt, es liegt noch sehr viel an Arbeit und sehr viel an Diskussion
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