Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll166. Sitzung / Seite 49

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Jahrhundertreform!, und wir diskutieren, weil wir die Rechtsbereiche nicht fair aus­einanderhalten. Denkt darüber nach, es ist wirklich wert, dass wir das gemeinsam machen! – Alles Gute! (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

10.55


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Wes-tenthaler. – Bitte.

 


10.55.14

Abgeordneter Ing. Peter Westenthaler (BZÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Lieber Otto Pendl, ich schätze dein Engagement in diesen Bereichen außerordentlich, aber es war jetzt schon zu erkennen bei deinen Ausführungen, wie schwer du dich tust, wie schwer sich aber natürlich auch die Regierung mit diesen Gesetzen, mit diesen Fremdenrechtsmaterien überhaupt tut. (Abg. Pendl: Das ist eine schwierige Materie!)

Wenn ihr euch schwer tut, ist das dann aber in den Auswirkungen ein Problem. Wenn man sich jetzt abmühen muss, minutenlang zu erklären, dass es Organisations­reformen, abgehoben und abgegrenzt von Gesetzesmaterien-Reformen, und Zusam­menführungen gibt, dann hat man schon verloren, denn erstens kennt sich da niemand aus und zweitens versteht es auch niemand. Sie können doch nicht ein neues Amt schaffen, eine neue Organisationsstruktur und erst irgendwann einmal danach diesen Gesetzesdschungel roden und die Gesetze zusammenführen. Das ist ja der Grund dafür, dass die Beamten und die Mitarbeiter im Fremdenrechtswesen so stöhnen darunter, was sich da abspielt.

Weshalb ihr euch so schwer tut, ist auch daran zu sehen, dass der damalige Finanzminister Pröll bereits in seiner Budgetrede im Jahr 2010 dieses neue Amt, dieses BFA, für das Jahr 2011 angekündigt hat – es kam dann nicht – und dass wir heute, zwei Jahre später, jetzt, im Sommer 2012, über eine Behörde diskutieren, die im Jahr 2014 eingerichtet wird. Das ist ein Zeitraum von vier Jahren, Herr Kollege Pendl, und das kann mir niemand erklären, und das ist auch meine Enttäuschung, die ich habe. Ich finde nämlich die Idee gut, wir haben das ja öfter gefordert, ich finde die Idee einer solchen Behörde in Ordnung und gut.

Warum schafft man es aber nicht, in vier Jahren in einem großen Wurf eine ordentliche Verwaltungsreform und die Zusammenführung dieses Wildwuchses an Gesetzen umzusetzen, damit Fremdenrechtswesen in Österreich ordentlich vollzogen werden kann? (Beifall beim BZÖ.) Das passiert derzeit nicht, Herr Kollege Pendl und Frau Ministerin, und das ist das eigentliche Problem, das wir damit haben. Eine gute Idee wird in vier Jahren irgendwie „dahingenudelt“ – sage ich jetzt einmal – mit einem Amt, das auch in der Begutachtung ganz massiv kritisiert wird.

Es stimmt nicht, Kollege Kößl, Kollege Pendl, es wird da gar nichts zusammengeführt. Lesen Sie doch nach, ich habe die Unterlagen da, ich könnte daraus zitieren, aber ich erspare mir das jetzt! Die Kritik des Rechnungshofes macht ganz deutlich, dass es notwendig gewesen wäre, sämtliche fremdenpolizeilichen Kompetenzen in eine Hand zu führen. Das passiert aber nicht. Es wird nach wie vor geteilt. Die eine Behörde muss auf die andere zugreifen.

Es muss – und das ist ein Treppenwitz einer Gesetzgebung – allein für die Auswahl des richtigen Verfahrens auf drei Gesetze geachtet werden, das weißt du ganz genau. Eine Zusammenschau von drei Gesetzen – einer der Hauptkritikpunkte des Rech­nungshofes. Bevor man ein Verfahren anwendet, muss der entsprechende Experte überhaupt einmal überlegen, welches Gesetz die Grundlage dieses Verfahrens ist, denn er hat drei zu durchstöbern. Und das kann eigentlich nicht das Ziel einer solchen


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