materiell-rechtliche Bestimmungen. Das heißt, wir beschließen heute die Organisation dieses Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl.
Mit dem Entschließungsantrag, den wir heute auch beschließen und wo ich Sie einlade, ihn mitzubeschließen, unterstützen und fordern wir die Frau Ministerin auf, die materiell-rechtlichen Gesetze oder die Änderungen bis zum Herbst nachzuvollziehen. Ich meine, das ist ein guter Weg, ein richtiger Weg, weil wir heute einmal das Gerüst beschließen. Und all die Sachen, die Sie heute angesprochen haben, können wir bis zum Herbst dann mitverhandeln.
Weil die Kollegen Westenthaler und Hagen immer davon sprechen, dass wir auf halbem Wege stehen geblieben sind: Vollenden Sie doch mit uns bis zum Herbst mit dem Entschließungsantrag diesen Weg und bringen Sie sich konstruktiv bei den materiell-rechtlichen Bestimmungen bis zum Herbst ein! Das wäre in Anbetracht der Wichtigkeit sicher gut.
Dieses Kompetenzzentrum, das wir heute beschließen werden, soll sich mit allen Fragen des Asyl- und Fremdenwesens befassen. Ziel soll eine Verschränkung der Prozesse und eine parallele Verfahrensführung sein. Wir sind überzeugt davon, dass das dazu führen wird, dass es sehr wohl zu Verfahrensverkürzungen kommen wird, weil die Schnittstellen wegfallen, weil nur eine Behörde prüft und dadurch keine zeitliche Verzögerung zustande kommt, und weil auch keine Informationspflichten bestehen. Das wird zu kürzeren Verfahren führen, davon sind wir überzeugt, und das wird zu mehr Verfahrenseffizienz führen.
Das hat übrigens auch ein Experte im Expertenhearing eindeutig so gesagt – ich zitiere –:
Die Zusammenführung wird zur Effizienzsteigerung führen. Trotz oder gerade wegen der Komplexität ist das sehr, sehr sinnvoll. – Zitatende.
Wir glauben eben diesem Experten, sind aber immer sehr erstaunt, dass viele der Kolleginnen und Kollegen in die Zukunft sehen können und jetzt schon wissen, dass alles nicht so gut kommen wird, wie wir das mit diesem BFA bezwecken wollen.
Es ist schon gesagt worden, dass der Grundsatz dieses BFA durchaus begrüßt wird, allerdings ist hinsichtlich der Ausführung der Zugang der Oppositionsparteien, der Grünen, des BZÖ und der Freiheitlichen, dazu unterschiedlich, wie man aus den Diskussionsbeiträgen heute heraushören konnte. Den einen ist es zu wenig scharf, den anderen ist es wieder zu scharf.
Wir sind dafür, ein Asylgesetz zu schaffen und zu beschließen, das vor allem rasche Verfahren garantiert, den Schutzsuchenden schnelle Rechtssicherheit bei uns in Österreich gewährt, dass wir vor allem auch alle menschenrechtskonformen Anforderungen erfüllen, damit die Menschen wissen, dass sie bei uns rasch und effizient auf rechtlicher Basis und vor allem menschenrechtskonform unterstützt werden und bei uns ein faires Asylverfahren erhalten.
Ich möchte noch einen Punkt im Entschließungsantrag ansprechen, der mir sehr wichtig ist, weil auch das Staatsbürgerschaftsgesetz mit novelliert werden soll. Ich möchte noch einmal von dieser Stelle aus den Appell an die Frau Ministerin richten, dass man bei dieser Reparatur des Staatsbürgerschaftsgesetzes ganz besonders darauf achtet, dass Menschen mit Behinderungen auch dann in den „Genuss“ – unter Anführungszeichen – der österreichischen Staatsbürgerschaft kommen können, wenn sie die derzeitigen Bestimmungen des Staatsbürgerschaftsgesetzes nicht erfüllen. Ich ersuche eindringlich, diese ganz besonders arme Menschengruppe zu berücksichtigen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
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