Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll166. Sitzung / Seite 62

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haben: Der Ansatz dieses Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl ist ein grund­sätzlich guter und entspricht auch einer langjährigen Forderung der Freiheitlichen in diesem Haus, aber die Umsetzung, nämlich so wie sie hier auf dem Tisch liegt, ist mangelhaft und unvollständig.

Denn: Die Kernpunkte, um die es hier eigentlich geht und um die es auch in der Praxis immer wieder geht, nämlich dass Asylverfahren beschleunigt werden, dass es in diesem Bereich zu schnelleren Verfahren kommt, dass es effiziente Maßnahmen gegen Asylmissbrauch gibt, die finden wir hier nicht. (Abg. Pendl: Glaubst du das, was du da erzählst?) – Kollege Pendl, passen Sie gut auf, dann lernen Sie vielleicht ein bisschen etwas! (Heiterkeit bei Abgeordneten der FPÖ sowie ironische Heiterkeit und Zwischenrufe bei Abgeordneten der SPÖ.)

Genauso haben wir hier eine Fortschreibung bestehender viel zu komplexer, viel zu komplizierter Rechtsnormen aus den unterschiedlichen Materienbereichen. Da hätten wir uns auch vorgestellt, dass man das wesentlich vereinfachen könnte, nicht nur für die sogenannten Normunterworfenen, wie das heute schon erwähnt worden ist, son­dern auch für unsere Beamten, die ja diese Gesetze vollziehen müssen. Ich denke, hier haben wir einmal mehr eine große Chance vertan, nämlich ein anwender­freund­liches und übersichtliches Gesetz zu schaffen sowohl für die Betroffenen, für die Fremden, die damit befasst werden, aber auch für unsere Beamten und Verwaltungs­bediensteten, die ja diese Bestimmungen umsetzen müssen und die dabei in einem Dschungel von Verwaltungsbestimmungen mit übergreifenden Materienkompetenzen oft zwangsläufig den Überblick verlieren.

Daher denke ich, dass wir diesem Gesetz nicht zustimmen können, und möchte zum Abschluss auch noch auf eine besondere Bestimmung verweisen, nämlich auf den § 14 des BFA-Verfahrensgesetzes, der unter „Grundsätze bei der Vollziehung“ vorsieht oder in dem festgeschrieben ist, dass das Bundesamt sowie die Sicherheitsbehörden und deren Organe die Bestimmungen der Europäischen Menschenrechtskonvention besonders zu beachten haben.

Ich meine, diese Bestimmung ist überflüssig, weil es aus dem Selbstverständnis der Beamten und Verwaltungsbediensteten heraus ohnedies klar ist, dass man den beson­deren Bestimmungen der Menschenrechtskonvention besondere Beachtung schenkt. Ich spreche da insbesondere den Artikel 2 EMRK an, das Recht auf Leben, oder den Artikel 3, das Verbot der Folter.

Wie gesagt, ich finde, das ist eine überflüssige Bestimmung, die eigentlich unsere Ver­waltungsbediensteten, unsere Beamten, die dieses Gesetz vollziehen müssen, einmal mehr vor den Kopf stößt. Es erweckt auch den Eindruck, als gäbe es da einen beson­deren Handlungsbedarf, weil man das besonders explizit niederschreibt.

Ich plädiere daher dafür: Überdenken Sie diese Bestimmungen noch einmal! Nehmen Sie sie heraus, sie sind überflüssig und sinnlos! Und eigentlich beleidigt das unsere Beamten. (Beifall bei der FPÖ.)

11.40


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Königsberger-Ludwig. – Bitte.

 


11.41.02

Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Herr Kollege Herbert, Ich möchte speziell Ihnen noch einmal sagen, dass diese Regierungsvorlage die Schaffung des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl zum Ziel hat. Wir beschließen heute die Neuordnung der Kompetenzen ohne wesentliche


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