Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll166. Sitzung / Seite 61

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reich die Chance, sich eine neue Existenz aufzubauen, wofür ich wirklich sehr dankbar bin.

Ich erinnere aber auch an die Ungarnkrise 1956 sowie an die Ereignisse in Ex-Jugoslawien. Meine sehr geehrten Damen und Herren, auch da hat Österreich Hilfe und Unterstützung gegeben, wiederum Schutz vor kommunistischen Systemen.

Zwischenzeitlich haben sich die Herkunftsländer von Asylsuchenden massiv verlagert. Ich erinnere daran: 1 583 Asylanträge im Mai dieses Jahres stammen aus Afghanistan, 965 aus der Russischen Föderation.

Sehr geehrte Damen und Herren! Wir dürfen aber auch nicht übersehen, dass sich in den letzten Jahren international agierende kriminelle Strukturen entwickelt haben, die mit Schlepperei, falschen Versprechen und Menschenhandel Milliardenbeträge verdie­nen. Um rechtskonforme Entscheidungen zwischen berechtigtem Asyl und illegaler Einwanderung zu treffen, bedarf es eines hohen Maßes an Fingerspitzengefühl. Ich darf mich an dieser Stelle bei unseren Beamten, die dieses Fingerspitzengefühl aufbringen, im hohen Maße bedanken. (Beifall bei der ÖVP.)

Um den Herausforderungen im Bereich des Asyls und der illegalen Immigration ge­wachsen zu sein, werden die Kompetenzen im Bereich Asyl und Fremdenwesen durch die Schaffung einer einzigen Behörde gebündelt. Das neue Bundesamt für Fremden­wesen und Asyl wird vom Verfahrensbeginn bis hin zur positiven Entscheidung oder zu einer möglichen Abschiebung zuständig sein. Dadurch werden Doppelgleisigkeiten verhindert und Synergieeffekte besser genutzt.

Das Gesetzespaket sieht zwei neue Gesetze, das BFA-Einrichtungsgesetz und das BFA-Verfahrensgesetz, vor. Weiters wird es Änderungen im Asylgesetz, im Fremden­polizeigesetz und im Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz geben. Obwohl Schnitt­stellen wegfallen werden und Kompetenzen verändert werden, werden sich für Asyl­suchende im Wesentlichen keine besonderen Veränderungen ergeben. Das BFA wird im Innenministerium als unmittelbar nachgeordnete Behörde eingerichtet, und es wird nicht nur die Aufgaben des Bundesasylamtes übernehmen, sondern auch für die Anordnung aufenthaltsbeendender Maßnahmen wie Abschiebung, für die Ausstellung von österreichischen Dokumenten für Fremde und die Ausstellung eines Aufent­haltstitels aus besonders berücksichtigungswürdigen Gründen zuständig sein.

Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn aus 194 Behörden ein Amt wird, dann ist das ein markanter Schritt zur Verwaltungsreform. Und, sehr geehrter Herr Kollege Hagen, es ist für den Steuerzahler nicht bedeutsam, ob aus Steuermitteln über Landesebene oder über Bundesebene Beamte bezahlt werden.

Sehr geehrte Damen und Herren! Mir sind klare Worte eines Otto Pendl oder eines Günter Kößl allemal lieber als chaotisches prophylaktisches Fürchten von der Frau Kollegin Korun. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)

Diese Koalition geht in Bezug auf Asyl- und Fremdenrecht einen klaren und gemein­samen Weg. (Beifall bei der ÖVP.)

11.36


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Herbert. – Bitte.

 


11.37.00

Abgeordneter Werner Herbert (FPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Ge­schätz­te Kolleginnen und Kollegen! Kollege Pendl, wenn Sie hier die Notwendigkeit einer Behördenstrukturreform, einer Gesamtänderung, ansprechen, dann bedeutet das aber nicht, dass man deshalb nicht inhaltlich auch einige Verbesserungen unterbringen kann. Und genau das ist das große Problem, das wir mit dieser Regierungsvorlage


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