Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll166. Sitzung / Seite 80

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Jetzt gibt es natürlich Menschenrechte, die sehr wohl von der Polizei zu beachten sind, wie eben Recht auf Freiheit, Eigentum und Sicherheit der Person. Aber warum schreibt man das dann so allgemein? Warum schreibt man nicht genau das hinein: Sicherheit der Person, Recht auf Freiheit, Recht des Eigentums? Warum macht man das nicht?

Ich glaube, die Antwort zu kennen. Und zwar macht man es deshalb nicht, weil man in Wirklichkeit mit diesem Wischiwaschi-Begriff, mit dem Umhängen dieses „Polizei Macht Menschenrechte“ – was die Polizei ja nicht kann, die Polizei beachtet die Menschenrechte in jenen Bereichen, wo sie sie beachten muss, das ist ja keine Frage, das wird ja hier auch keiner in Abrede stellen – etwas anderes will, und was hier gewollt ist, das sieht man im Bericht.

Da steht eben, dass die Polizei mehr mit den Bürgern kommunizieren muss, was ja auch noch nicht so schlecht ist, aber es kommt noch besser. Es geht nicht darum, „Crime fighting“ zu machen – was wir auch brauchen würden in Österreich; Crime fighting, also Bekämpfen von Verbrechen, wäre ja eine gute Sache; wenn man sich die Einbruchsstatistiken im Süden von Wien anschaut und im sogenannten Speckgürtel, dann wissen wir, dass wir das brauchen würden – nein, es geht Ihnen um „Peace keeping“.

Und da steht auch drinnen, wie das gemeint ist. Das heißt, die Polizisten gehen hinaus wie Sozialarbeiter, sprechen mit den Menschen auf gleicher Augenhöhe, versuchen Konflikte schon im Vorhinein aufzulösen. Etwas in der Art von Sozialarbeitern ist hier gefragt, die hinausgehen zu den Menschen und versuchen, alles besser zu machen. Entschuldigung, aber das ist nicht die Aufgabe der Polizei. (Beifall bei der FPÖ.)

Da gibt es Politiker, da gibt es Sozialarbeiter, da gibt es soziale Einrichtungen, da gibt es vernünftige Gesetze dafür, um eben das Zusammenleben zu verbessern. Aber bitte nicht die Polizei mit so etwas zu behelligen!

Die Polizei hat dafür zu sorgen, dass die Menschenrechte in einem Punkt gewahrt werden, nämlich hinsichtlich Recht auf Freiheit, Eigentum und Sicherheit der Person. Da ist sie gefragt. Doch da ist sie aus meiner Sicht nicht erfolgreich genug, und da müssen wir ansetzen.

Bitte ersparen Sie uns solche Anträge, wo man ins Detail gehen muss, um dann herauszufinden, dass es im Endeffekt um das geht, was die Grünen immer wollen: Entwaffnung der Polizei, die Polizisten zu einer Art Schoßhund der Gesellschaft zu machen. Das sind sie nicht. Sie haben ganz klar definierte Aufgaben, und dabei müssen wir sie unterstützen und sonst gar nichts. – Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

12.46

12.46.20

 


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Ich schließe daher die Debatte.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich lasse abstimmen über die dem Ausschussbericht 1815 der Beilagen ange­schlos­sene Entschließung betreffend strukturierten Dialog zwischen Polizei und den ver­schiedenen Gesellschaftsgruppen im Zuge des Programms „Polizei Macht Menschen­rechte“.

Jene Kolleginnen und Kollegen, die hiefür eintreten, bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen. (E 263.)

 


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