Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll166. Sitzung / Seite 102

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Frau Kollegin Cortolezis-Schlager, Sie haben auf die positive Evaluierung hingewiesen. Gerne hätten wir Einsicht genommen, leider war das bislang nicht möglich. Wenn der Evaluierungsbericht so positiv ist – wovon ich ausgehe; ich habe auch nur ent­sprechen­de Rückmeldungen –, wundert es mich nach wie vor, dass uns dieser Evalu­ierungsbericht nicht zur Verfügung steht, aber das wird schon seine Gründe haben.

Was in diesem Zusammenhang vielleicht anzufügen ist, Frau Ministerin – und ich hoffe, Ihr Blut hier nicht mehr so in Wallung bringen zu müssen –, ist nur ein kleiner Hinweis, und zwar: Wenn es seit Jahren einen erfolgreichen Förderkurs gibt, wenn wir sagen können: Ja, diese Investitionen haben sich rentiert!, warum wird das trotzdem wieder auf zwei Jahre beschränkt? – Alle sagen, wir werden das auch hinkünftig brauchen.

Machen wir also Nägel mit Köpfen! Machen wir einmal das, was es im österreichischen Bildungssystem dringend notwendig braucht, und führen wir das, von dem wir alle überzeugt sind, dass es sinnvoll ist, auch ein!

Deshalb bringe folgenden Antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Unter­richtsausschusses (1864 d.B.) über die Regierungsvorlage betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Schulorganisationsgesetz geändert wird 1789 d. B.

Antrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Regierungsvorlage (1789 d.B.) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schul­organisationsgesetz geändert wird, in der Fassung des Berichtes des Unterrichts­aus­schusses (1864 d.B.) wird wie folgt geändert:

1. Z 1 lautet:

„In § 8e Abs. 1 erster Satz wird die Wortfolge ,In den Schuljahren 2010/11 und 2011/12‘ durch das Wort ,Es‘ ersetzt.“

2. Z 2 lautet:

„In § 8e Abs. 3 entfällt die Wortfolge ,in den Schuljahren 2010/11 und 2011/12‘.“

*****

Wenn wir das beschließen würden, dann hätten wir, so glaube ich, hier etwas sehr, sehr Sinnvolles geleistet und dann würde auch das entstehen, was unsere Schulen so dringend notwendig brauchen, nämlich Sicherheit. Auch die besteht jetzt wieder nicht. Sie besteht nicht für die Lehrerinnen und Lehrer, die diese Sprachförderkurse durchführen, sie besteht nicht für die Eltern, sie besteht nicht für die SchulleiterInnen. Also, machen wir Nägel mit Köpfen! – Wir haben Ihnen das schon im Ausschuss vor­geschlagen.

Einen zweiten Punkt möchte ich auch noch kurz erwähnen. Und zwar: Die Bezeich­nung „außerordentliche Schülerin“ hat einiges Problematisches an sich. Diese Schülerinnen und Schüler werden nämlich nicht beurteilt, obwohl man in verschie­denen Fächern sehr wohl eine Beurteilung durchführen könnte. Das ist, glaube ich,


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