Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll166. Sitzung / Seite 120

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Künstlerinnen so etwas wie Grundlagenforscher und Grundlagenforscherinnen sind. Es braucht die öffentliche Unterstützung. Sie dann nur auf die steuerliche Absetzbarkeit zu verweisen, damit wäre jedenfalls klar, dass vieles nicht ermöglicht wird.

Wir wollen mit dieser Novelle des Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetzes nun endlich etwas regeln, das schon lange gefordert worden ist, dass nämlich auch Zuschüsse in der Pension ausbezahlt werden können. Das ist aus mehreren Gründen notwendig. Es war auch dringend notwendig, zu handeln.

Es geht darum, dass der Anspruch verloren geht, wenn die gesetzliche Alterspension vom Alter her erreicht ist, dann gäbe es grundsätzlich gar keinen Zuschuss mehr. Allerdings ist es so, dass die Einkommen in der Pension, die Pensionsleistungen, so gering sind, dass viele Künstler und Künstlerinnen nicht nur deswegen, sondern auch, weil es ihnen Freude macht, weiterarbeiten wollen. Damit hätten sie aber keinen Zuschuss mehr, außerdem würden möglicherweise Rückforderungen anstehen, und eine relativ teure Überprüfung von Zuschussberechtigungen wäre notwendig. Deshalb war es dringend notwendig, diese Klausel zu reparieren.

Es gab – das möchte ich nicht verhehlen – Kritik im Hinblick auf die Absenkung der Beiträge. Aber ich nehme an, Kollegin Fuhrmann wird dazu noch etwas sagen. Lassen Sie mich jedenfalls betonen, dass der Künstler-Sozialversicherungsfonds nicht geleert wird. Die Beiträge werden weiterhin geleistet – wohl abgesenkt, aber sie werden weiter­hin geleistet. Und die Finanzierungsgrundlage des Fonds ist sicherlich nicht gefährdet. Außerdem ist die Beitragssenkung befristet, und eine Evaluation ist be­schlos­sen worden.

Die Diskussionen und Vorschläge, die zur Öffnung des Fonds gekommen sind, halte ich jedenfalls für wichtig. Ich glaube auch nicht, dass die Diskussion dazu beendet ist, aber es hat dafür gegenwärtig eben keine Mehrheit gegeben. Ich habe auch allen, die mir geschrieben haben, eine entsprechende Antwort geschrieben.

Ich freue mich, dass dieser Kompromiss möglich war und dass wir die Pensionsklausel abschaffen können. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei der SPÖ.)

14.58


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abge­ordneter Dr. Zinggl. 6 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.58.29

Abgeordneter Mag. Dr. Wolfgang Zinggl (Grüne): Frau Ministerin! Meine Damen und Herren! Kollegin Ablinger hat es ja schon sehr schön erklärt: Seit vier Jahren wissen wir um die desaströse soziale Lage der Kultur- und Kunstschaffenden. Und damit da kein falsches Bild entsteht: Natürlich, es gibt Einzelne, die verdienen sehr gut an der Kunst, das ist gar keine Frage, aber es gibt auch Einzelne in der Gesamtbevölkerung, die 100 000 € im Monat verdienen, und trotzdem sind der Durchschnitt und das mittlere Einkommen nicht daran zu messen und ist die soziale Lage des Einzelnen nicht damit zu vergleichen. (Präsidentin Mag. Prammer übernimmt wieder den Vorsitz.)

Die Studie, die vor vier Jahren seitens des Ministeriums in Auftrag gegeben und veröf­fentlicht wurde, zeugt von einer strukturellen Armut. Wenn ein Drittel der Kunstschaf­fenden weniger als 700 € im Monat verdient und wenn das mittlere Einkommen unter 1 000 € pro Monat liegt, dann besteht Handlungsbedarf. Das ist blamabel!

Ich erinnere mich noch genau an Otto M. Zykan, den Komponisten. Wenige Tage, bevor er gestorben ist, habe ich mit ihm ein Gespräch geführt, und da hat er zu mir gesagt: Die Aufgabe der Kulturpolitik ist in erster Linie, dafür zu sorgen, dass nicht das passiert, was ihm passiert ist, dass er nämlich 20 Jahre lang am Hungertuch nagen


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