Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll166. Sitzung / Seite 119

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rungsbeitragsgesetz 1981) geändert werden sowie über den Antrag 378/A(E) der Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Schlechterstellung von PensionsbezieherInnen im K-SVFG (1836 d.B.) in der 165. Sitzung des Nationalrates, XXIV. GP, am 5. 7. 2012

Die Diskussion um geeignete Finanzierungskonzepte von Kunst und Kultur auf der einen Seite, und die Frage der sozial angemessenen Absicherung von Kunst- und Kulturschaffenden in Österreich bestimmt die österreichische Kulturpolitik.

Eines steht dabei aus der Erfahrung der vergangenen Jahrzehnte außer Zweifel: Ohne entscheidenden Kurswechsel bleibt Österreichs Kunst- und Kulturbetrieb intransparent, und deren maßgebliche Proponenten von öffentlichen Subventionen und der politi­schen Entscheidungsbefugnis abhängig. Den Ausweg aus diesem Umstand kann nur eine grundlegende Reform der österreichischen Kunstförderung bewerkstelligen. Das derzeit bestehende Subventionsmonopol der öffentlichen Hand führt zu offenen und versteckten Abhängigkeiten der österreichischen Kunst- und Kulturschaffenden. Während in Österreich der Begriff des „Staatskünstlers“ nach wie vor seine Berechti­gung hat, erkennt man anderswo bereits den Vorteil und die positiven Ergebnisse einer zunehmend privaten Kunstförderung, die einen großen Beitrag zur existenziellen Absicherung von Kunst- und Kulturschaffenden leisten kann.

Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, entsprechende Maßnahmen zu setzen, die eine Förderung des privaten Sponsorings zeitgenössischer Kunst und Kultur durch steuer­liche Anerkennung privater Kunst und Kulturausgaben als Sonderausgaben bewirken.“

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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Ablinger. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.55.01

Abgeordnete Sonja Ablinger (SPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen! Frau Kollegin Unterreiner, ich kann Ihnen schon erklären, warum diese Reform in Bezug auf die Schlechterstellung notwendig und sinnvoll ist: Wie Sie dem Bericht zur sozialen Lage sicherlich entnommen haben, ist die soziale Lage von Künstlern und Künstlerinnen im Durchschnitt jedenfalls um einiges prekärer als im Durchschnitt insgesamt. Die Einkommen und die Anstellungssituationen sind schlechter. Sie können sich gerne noch einmal anhand dieses Berichtes informieren, ich gebe ihn Ihnen auch noch einmal. Es ist aber klar, dass das Durchschnitts­einkom­men der Künstlerinnen und Künstler weit unter jenem der Österreicherinnen und Österreicher insgesamt liegt.

Die steuerliche Förderung, die Sie vorgeschlagen haben, haben wir schon mehrmals abgelehnt und darüber auch diskutiert. Das ist ein System dessen, wie marktförmige Mainstream-Kunst gefördert wird, aber die, die gegen den Strich bürstet, die, die sich nicht – zwischen Anführungszeichen – „auf dem Markt finanzieren kann“, hätte damit keine Chance. Es ist aber meines Erachtens die Aufgabe gerade der öffentlichen Kunstförderung, Kunst zu ermöglichen, auch Kunst zu ermöglichen, die nicht nur gängig ist. Der Fortschritt in der Kunst entwickelt sich auch aus dem, wo Künstler und


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