terielle Arbeitsgruppen eingerichtet, die Verbesserungen für die Künstler und Künstlerinnen Schritt für Schritt auch erreichen sollen.
Betonen möchte ich auch, dass selbstverständlich, Herr Abgeordneter Zinggl, Preise, Subventionen, Stipendien, die Nachwuchsförderung und die Förderung der Kulturinitiativen ganz wichtige Schwerpunkte meiner Regierungsarbeit sind. Und Sie wissen ganz genau, dass diese Ausgabenpositionen Ermessensausgaben sind. Sie wissen auch sehr genau, dass wir mittlerweile zwei sehr heftige Konsolidierungsbudgets hinter uns haben, wo es gelungen ist, keine Kürzung der Ermessensausgaben in diesem Bereich durchzusetzen und sogar da und dort – nicht im großen Stil, aber doch – bei den zeitgenössischen Förderungen zuzulegen und zum Beispiel die Nachwuchsstipendien als neues Programm einzurichten. Es ist mir wichtig, das hier zu betonen, weil es Ausdruck einer bestimmten Haltung dieser Bundesregierung ist.
Etwas möchte ich noch hinzufügen, Herr Abgeordneter Zinggl: Durch laufende Wiederholung eines falschen Zitates wird diese Aussage nicht richtiger. (Beifall bei der SPÖ.) Sie nehmen Bezug auf ein Interview von mir der „Tiroler Tageszeitung“ gegenüber, wo ich gesagt habe, dass über die Kunstförderung ein Grundeinkommen und eine Grundabsicherung der Künstler und Künstlerinnen nicht darstellbar sind. Und dabei bleibe ich, denn wenn wir über ein Grundeinkommen diskutieren, dann für alle Menschen in diesem Land. Dies ist nicht über das Kunstbudget leistbar. (Beifall bei der SPÖ.) Das sprengt den Rahmen. Diese Klarheit und Ehrlichkeit müssen wir auch den Künstlern und Künstlerinnen gegenüber vertreten, und dazu stehe ich.
Die vorliegenden Novellen erlauben es – das ist eine langjährige Forderung der Künstlerinnen und Künstler –, eine Benachteiligung aufzuheben, die es beim Künstler-Sozialversicherungsfonds gegeben hat, nämlich dass Zuschüsse an Künstler und Künstlerinnen dann gestrichen werden, wenn sie das Pensionsalter erreichen. Ich denke, dass das eine wichtige Maßnahme für die Künstler und Künstlerinnen ist. Sehr viele sind auch nach Erreichen des Pensionsalters weiter berufstätig. Ganz viele haben sehr, sehr kleine Pensionen. Das ist daher ein wichtiger Schritt.
Der Fonds ist ja ein Spezialvehikel für die Förderung der Künstlerinnen und Künstler, er ist eine gute Einrichtung. Und es ist wichtig, hier das Leistungsspektrum, die Ausgaben auf der einen Seite und die Einnahmen auf der anderen Seite, zu betrachten. Und Faktum ist, dass dieser Fonds über Sondersteuern finanziert wird. Es ist daher klar, dass man hier auch eine Balance zwischen Einnahmen und Ausgaben im Auge haben muss und dass diese Balance auch Ergebnis politischer Kompromisse ist, zwischen Künstlerinnen und Künstlern auf der einen Seite und der Wirtschaft und den Konsumenten und Konsumentinnen auf der anderen Seite.
Es ist mir wichtig – das sage ich speziell in Richtung des Herrn Abgeordneten Zinggl –, festzuhalten, dass wir gemeinsam – da bedanke ich mich bei Frau Abgeordneter Ablinger und bei Frau Abgeordneter Fuhrmann ganz explizit –, und zwar seit 2008, weitreichende Verbesserungen für die Künstler und Künstlerinnen geschaffen haben. Ich zähle vier Punkte auf:
Erstens: Ausweitung der Beiträge auf Unfall- und Krankenversicherung.
Zweitens: Laufende Erhöhung der Beitragszuschüsse, aktuell sind es 1 560 €. Das ist seit der Einrichtung des Fonds im Jahr 2001 eine 80-prozentige Steigerung!
Drittens: Erleichterungen für das Erreichen der Mindesteinkommensgrenze, zum Beispiel auch durch Anrechnung von Stipendien und Preisen.
Viertens: Im Rückforderungsfall wegen Nichterreichens der Einkommensuntergrenze können künftig nicht nur wirtschaftliche, sondern verstärkt auch soziale Komponenten berücksichtigt werden.
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