Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll166. Sitzung / Seite 124

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fragt worden sind, hat überhaupt nur 2 300 € im Jahr an Kunsteinnahmen, an Kultureinnahmen direkt. Unterhalb der Armutsgrenze leben 37 Prozent aller Kunst­schaffenden in Österreich.

Da ist einiges zu tun. Und da ist auch die Aufgabe der Ministerin klar zu orten, Künstle­rinnen und Künstler auch tatsächlich sozial abzusichern, rechtlich abzu­sichern – und das unter Rahmenbedingungen, nämlich unabhängig davon, ob bildend oder dar­stellend, auch da darf keine Unterscheidung gemacht werden. (Beifall bei den Grü­nen.)

15.11


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Markowitz gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


15.11.19

Abgeordneter Stefan Markowitz (BZÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Ich bin ja froh, dass ich der nächste Redner bin, sonst hätte ich nämlich eine tatsächliche Berichtigung aussprechen müssen. Frau Kollegin Fuhrmann, ich nehme die Entschuldigung an!

Im Ausschuss haben wir argumentiert, warum wir dieser Regierungsvorlage zustim­men – und zwar genau aus diesem Grund. Auch Sie haben dort mitdiskutiert, Sie waren ja vor Ort. Wahrscheinlich haben Sie sich nur in der Liste verschaut – P, C, wie auch immer. Das kann vorkommen, es sei Ihnen verziehen! (Abg. Höfinger: Char­mant!)

Frau Ministerin, wenn wir jetzt eine Zustimmung erteilen, dann gerade deswegen, weil nicht der Fall sein sollte, was die KollegInnen von den Grünen vorher gesagt haben, dass nämlich jeder in Österreich aufschreit: Ich bin Künstler! und dann das Recht hat, eine Pension zu beziehen oder sozialversichert zu sein.

Hier ist ganz klar geregelt, dass dies 80 Personen betrifft, und zwar nur Personen, die auch Beiträge bezahlt haben. Der Künstlersozialfonds ist mit 28 Millionen dotiert. Und somit gehen wir vom Leistungsgedanken aus und finden auch nichts dabei, ja halten es sogar für wichtig, wenn diese Personen unterstützt werden, die auch eine Leistung erbracht haben.

Ein weiterer wichtiger Punkt, der hier verankert wird, ist die Herabsetzung des Kunst­förderungsbeitrags. Das kommt ja allen zugute, die ein TV-Gerät, Radiogerät et cetera zu Hause haben. (Beifall beim BZÖ.)

Wir werden in Zukunft auch beobachten, wie es sich weiterentwickelt. Ich finde auch gut, dass dies nach fünf Jahren evaluiert wird, damit kein Fass ohne Boden entsteht.

Ich glaube, dass dies in die richtige Richtung geht. Und somit stimmen wir dem zu. – Vielen Dank. (Beifall beim BZÖ.)

15.13


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun hat sich Frau Bundesministerin Dr. Schmied zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


15.13.09

Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur Dr. Claudia Schmied: Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Zunächst möchte ich ein paar grundsätzliche Stellungnahmen abgeben.

Die soziale Lage der Künstler und Künstlerinnen muss uns ein Anliegen sein und ist dieser Bundesregierung ein Anliegen, denn gerade deshalb haben wir ja auch die Studie zur sozialen Lage in Auftrag gegeben und genau deshalb haben wir interminis-


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