Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll166. Sitzung / Seite 128

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Konsumentinnen und Konsumenten nicht mehr abverlangt, als sie abzuverlangen haben. (Beifall bei der ÖVP.)

15.24

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Abgeordnete Höllerer ist nun zu Wort gemel­det. – Bitte.

 


15.25.24

Abgeordnete Anna Höllerer (ÖVP): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bun­desministerin! Hohes Haus! Auch ich habe natürlich die vielen Mails bekommen und sie auch gelesen, aber nicht alle beantwortet. Ich möchte auch auf einiges davon eingehen, was dringestanden ist und durchaus seine Richtigkeit hat, nämlich dass seit Jänner 2001 die Künstlerinnen und Künstler, und zwar jene, die selbständig erwerbs­tätig sind, in die Pflichtversicherung der gewerblichen Sozialversicherung einbezogen sind und dass sie dort als Neue Selbständige natürlich auch den Kriterien, die die gesetzliche Sozialversicherung für die Versicherten darstellt, unterworfen sind. Das heißt, dass sie selbstverständlich gleiche Mindestbeitragsgrundlagen, gleiche Höchst­beitragsgrundlagen und auch gleiche Beitragssätze zu entrichten haben, dass sie kranken- und pensionsversichert sind und dass für die Unfallversicherung die AUVA zuständig ist.

Die Einrichtung des Künstler-Sozialversicherungsfonds hatte den Grund, dass den Künstlerinnen und Künstlern die Aufbringung der Sozialversicherungsbeiträge erleich­tert wird – das ist auch sehr gut gelungen –, anfangs pensionsrechtlich gesehen, und seit dem Jahr 2008 werden auch Zuschüsse zur Kranken- und Unfallversicherung geleistet.

Eines möchte ich noch anmerken: Über die Bewilligung eines Unterstützungsantrages entscheidet nicht die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft, sondern der Künstler-Sozialversicherungsfonds selbst. Ob die Bedingungen, also die künstle­rische Befähigung, Werke der Kunst zu schaffen, auf eine Person zutreffen, wird von der Künstlerkommission entschieden und diese besteht aus mehreren Kurien, die wiederum die unterschiedlichen Kunstsparten repräsentieren.

Der Fonds speist sich, wie wir gehört haben, aus der Satelliten-Abgabe und der Kabel-Abgabe. Zurzeit ist er mit Rücklagen von 28 Millionen € dotiert. Aufgrund der Höhe der Rücklagen und auch aufgrund der vermehrten Nutzung der Kabel-Anschlüsse und natürlich auch der Satelliten-Receiver ist es natürlich auch angebracht, über Reduktio­nen nachzudenken, zumal sich auch die Preissituation dieser Gerätschaften geändert hat. Eine Evaluierung dieser Abgabe, die jetzt mit diesem Gesetz eine Reduktion erfährt, ist nach fünf Jahren vorgesehen. Danach wird entschieden, wie weiter vorge­gangen werden soll.

Die Neuerung, die in dieser Gesetzesnovelle enthalten ist, ist ja heute schon sehr positiv dargestellt worden. Sie befasst sich insbesondere mit jenen Künstlerinnen und Künstlern, die sich in Pension befinden und seit 2008 nicht die Möglichkeit hatten, Zuschüsse aus diesem Fonds zu bekommen, weshalb auch Härtefälle entstanden sind. Der betreffende Paragraph wurde gestrichen, und somit haben auch jene KünstlerInnen, die in Pension sind, Zugriff auf diesen Fonds und auch die Möglichkeit, Unterstützung zu bekommen.

Der Fonds ist ausreichend dotiert. Es werden auch zukünftig Gelder in den Fonds fließen, und es wird selbstverständlich sichergestellt sein, dass die Zuschüsse zur Sozialversicherung der Künstlerinnen und Künstler weiterhin erfolgen. Ich denke, dass trotz aller kritischen Stimmen, die auch heute hier im Plenum zu diesem Thema erfolgt


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