Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll166. Sitzung / Seite 127

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haben Sie in die Verhandlungen eingebracht. Wir haben einen Kompromiss gefun­den – Sie, Frau Kollegin Ablinger und die Frau Ministerin selbstverständlich –, zu dem wir stehen. Es ist nur absolut nicht fair, dann zu sagen, es gibt das Ergebnis, und darzustellen, wer welche Interessen und welche Positionen vertreten hat.

Die Befristung wollten Sie zuerst nicht, sie war uns wichtig. Sie ist jetzt auch Teil des Paketes, ebenso die Evaluierung. Ich bin übrigens neugierig, ob die Absenkung der Beiträge auch tatsächlich an die Konsumenten und Konsumentinnen weitergegeben wird.

Also: auf jeden Fall ein Schritt in die richtige Richtung – wenn auch ein kleiner, so doch ein sehr wichtiger! (Beifall bei der SPÖ.)

15.22


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Durch­schlag. – Bitte.

 


15.22.32

Abgeordnete Claudia Durchschlag (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir alle haben in den letzten Wochen eine Flut an Mails bekommen; es waren teils indivi­duelle Mails, sehr, sehr viele Massenmails. Bei einigen kann ich den Inhalt durchaus nachvollziehen, bei denen, die die Änderung im Künstler-Sozialversiche­rungsfonds­gesetz betroffen haben, fällt mir das schon ein bisschen schwerer. Warum? – Es wird in Wirklichkeit bei diesem Gesetz eine Art Fehlkonstruktion oder Fehlannahme, die man getroffen hat, wieder behoben.

Die Intention dieses Gesetzes bei der Einführung im Jahr 2001 war, die soziale Lage der Künstlerinnen und Künstler insbesondere in der Pension zu verbessern und abzusichern. Wir wissen, dass sehr viele von ihnen Probleme haben. Wir wissen, es hat eine fast Verdoppelung der Sozialversicherungsbeiträge für die Künstlerinnen und Künstler gegeben, und wir wissen, dass es im Jahr 2008 eine Verschlechterung für die Pensionistinnen und Pensionisten, also für die Künstlerinnen und Künstler gegeben hat. Man hat aber erkannt, das war eine Fehlentscheidung, das war falsch. Das wird jetzt mit diesem Gesetz revidiert, und das ist durchaus ein sehr positiver Schritt, den sicher auch die Künstlerinnen und Künstler anerkennen. Es werden ja sogar rückwirkend Ansprüche legitimiert.

Wenn es jetzt – und das war ein sehr umstrittener Bereich – um den Fonds geht, dann bin ich sehr bei meiner Kollegin Silvia Fuhrmann, die fragt, woher denn dieser Fonds sein Geld bekommt. – Natürlich wird das von den Kabel-Betreibern und von den Sat-Receiver-Verkäufern überwiesen, aber in Wirklichkeit, und das wissen wir alle, zahlen es die Konsumentinnen und Konsumenten. Das ist eine Abgabe, die im Vergleich zu den Ausgaben für Sat-Schüsseln beispielsweise doch ziemlich stark gestiegen ist.

Die Konsumentinnen und Konsumenten haben über die Jahre in Wirklichkeit sehr viel eingezahlt, offensichtlich mehr als wirklich notwendig war. Daher ist eine Reduktion auf die Hälfte, wenn jetzt 28 Millionen € Vermögen vorhanden sind, eine befristete Reduktion auf fünf Jahre durchaus angebracht; eine befristete Reduktion deshalb, dass man in fünf Jahren prüfen kann, wie sich das ausgewirkt hat und ob noch genug Vermögen vorhanden ist. Wenn es nicht mehr so sein sollte, das heißt, wenn die Ansprüche der Künstlerinnen und Künstler nicht erfüllt werden sollten, dann gilt diese Abgabe automatisch wieder in normaler Höhe.

Ich glaube, dass dieses Gesetz auf der einen Seite für die KünstlerInnen eine Sicherheit bringt und auf der anderen Seite – und ich gehe dann doch davon aus – den


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