Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll166. Sitzung / Seite 146

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„Aufschriften oder Anzeigen, die im öffentlichen Raum verwendet werden, müssen in deutscher Sprache verfasst werden.“

Da kann ich nur sagen: die armen Touristen! Ich sehe in Wien schon Horden von Touristen – vielleicht müssen die auch einen Sprachkurs in Deutsch machen, damit sie einreisen dürfen –, die nichts mehr finden, die herumirren und sich nicht mehr auskennen und sich wundern, wie tourismusfeindlich Österreich plötzlich geworden ist. Die Verkehrsschilder  (Zwischenruf der Abg. Mag. Unterreiner.)

So steht es aber da! (Der Redner hält ein Exemplar des erwähnten Antrages in die Höhe.) Da habt Ihr keine Ausnahme gemacht.

Die Verkehrsschilder an den Autobahnen müssen abmontiert werden. Natürlich, vice versa werden dann auch die freiheitlichen Touristen, die nach Preßburg fahren, dort nicht mehr „Wien“ lesen können, sondern – ich weiß nicht, wie heißt Wien auf Slowakisch? – das wird nur mehr auf Slowakisch angeschrieben sein. Also, ich glaube, dieser Antrag ist schon wenig durchdacht.

Weiters schreiben Sie in Ihrem Antrag:

„Die Bestimmungen aus () gelten nicht für Bezeichnungen von typischen Handels­waren und Spezialitäten, deren fremdsprachige Namen einer breiteren Öffentlichkeit bekannt sind.“

Da frage ich mich: Was sind „typische Handelswaren und Spezialitäten“ und was ist eine „breitere Öffentlichkeit“?

Also es ist wirklich schade. Es gäbe nämlich beim Erhalt und bei der Weiterentwicklung der deutschen Sprache sehr, sehr viel zu diskutieren, sehr, sehr viel zu reformieren und sehr, sehr viel auch zu verändern und zu verbessern, auch wenn es um Garantien geht, aber Anträge wie dieser führen leider zu humoristischen Debatten, die in diesem Fall nicht zu verhindern sind, weil die Qualität dieses Antrages nicht mit dem einhergeht, was wir für die deutsche Sprache an Qualität notwendig hätten. (Beifall beim BZÖ.)

16.29

16.29.20

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Schlusswort seitens der Berichterstattung wird keines verlangt.

Wir kommen nun zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Zunächst gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 9: Antrag des Kulturausschusses, seinen Bericht 1839 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dazu ihre Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Wir kommen weiters zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 10: Antrag des Kultur­ausschusses, seinen Bericht 1840 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dazu ihre Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Schließlich gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 11: Antrag des Kulturausschusses, seinen Bericht 1841 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dazu ihre Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

 


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