Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll166. Sitzung / Seite 153

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Wir haben vor wenigen Wochen im Wissenschaftsausschuss die Gelegenheit gehabt, einen ersten Evaluierungsbericht des IST Austria zu diskutieren, und sind dort eigentlich einhellig zur Auffassung gekommen, dass das IST Austria eine Bereicherung der österreichischen Forschungslandschaft darstellt. Und in der Debatte war auch Kon­sens, dass es wichtig wäre, dieses neue Forschungsinstitut längerfristig abzusichern, damit es möglich ist, dort auch gute, exzellente Wissenschafter aus dem Ausland zu bekommen. Das soll heute passieren und voraussichtlich auch eine große Mehrheit in diesem Hause finden.

Der zweite Punkt: Fachhochschul-Studiengesetz. Hier handelt es sich um eine kleine Reparatur, wo es darum geht, dass erst kürzlich gewählte Kollegien und Rektoren nicht noch einmal gewählt werden müssen.

Zu Studiengebühren, weil sie angesprochen worden sind beziehungsweise Anträge dazu eingebracht wurden: Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes, die heute bekannt geworden ist, ist keine Entscheidung, noch keine Entscheidung in der Sache selbst, sondern eine Entscheidung darüber, auf welchem Weg die Beschwerde seitens der Studierenden an den Verfassungsgerichtshof herangetragen werden kann: eben nicht über eine Individualbeschwerde, sondern über eine Bescheidbeschwerde.

Es hat heute noch eine wichtige Entscheidung gegeben, nämlich die Entscheidung des Senates der Uni Wien, die Berufungen der Studierenden abzulehnen und die ent­sprechenden Bescheide sehr schnell auszustellen.

Ich begrüße jede Entscheidung, die dazu führt, möglichst rasch Rechtssicherheit herzustellen, weil das – das stimmt, was vorher gesagt wurde – ein nicht hinzuneh­mender Zustand ist, dass hier Rechtsunsicherheit besteht.

Wir haben einen Reparaturvorschlag, einen Gesetzesvorschlag vorgelegt. Wir sind sehr daran interessiert, zu verhandeln und Rechtssicherheit zu schaffen. Vielleicht geht in den nächsten Wochen doch etwas in dieser Richtung weiter. (Beifall bei der SPÖ.)

16.49


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Vock. – Bitte.

 


16.50.16

Abgeordneter Bernhard Vock (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Minister! Hohes Haus! Zunächst darf ich folgenden Entschließungsantrag einbringen:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, ehestmöglich eine Regierungsvorlage vorzu­legen mit dem Ziel:

1. Studierende, welche die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, EU Bürger sind oder denen Österreich auf Grund eines völkerrechtlichen Vertrages (wie zB der Konvention über die Rechtsstellung der Flüchtlinge) dieselben Rechte für den Berufs­zugang zu gewähren hat wie Inländern, haben, wenn sie zumindest 20 ECTS-Punkte pro Semester nachweisen, keinen Studienbeitrag zu entrichten. Zeiten des Präsenz- und Zivildienstes oder Zeiten des Mutterschutzes bzw. der Karenz, die während der Studienzeit absolviert werden, sowie bei Werkstudenten bzw. Werkstudentinnen müssen keine ECTS-Punkte nachgewiesen werden;

2. Allfällige zusätzliche sinnvolle Studienbeitragsbefreiungstatbestände vorzuschlagen;

3. Für alle nicht unter 1. oder 2. fallende österreichische Staatsbürger/-innen oder EU Bürger/innen, soll die jeweilige Universität autonom jedoch nicht höher als 500 € / Semester Studiengebühren festlegen können.

 


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