Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll166. Sitzung / Seite 193

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Ich möchte Ihre Zeit da jetzt nicht strapazieren – dieses ist schon weit vorgeschritten –, deshalb komme ich zum abschließenden Punkt. Es ist die jetzt hauptsächlich disku­tierte Berufsberechtigung, was die Fotografen anlangt. Ich sehe die ganze Angele­genheit relativ entspannt. Es ist nichts Ungewöhnliches im Leben, dass hier eine Position beschrieben wird, die wir wahrgenommen haben, die meiner Meinung auch begründet ist. Wir haben von dieser Position in Richtung Liberalisierung, von dieser sachlichen Begründung nichts zurückgenommen. Sie haben aber, wenn Sie auf der einen Seite 10 000 Befürworter dieser Liberalisierung haben, auf der anderen Seite auch mehrere Tausend Personen, die der Meinung sind, das ist zu schnell, das wäre nicht angebracht und würde ihre bisher erworbene Befähigung in Frage stellen. Auch die Kosten, die dadurch entstanden sind, wären ein Nachteil.

Deswegen haben wir uns so geeinigt, wie man das halt immer in der Praxis macht, auf einem höheren Niveau, in Form eines Kompromisses. Der Kompromiss sieht vor, dass der Pressefotograf zusätzlich zu den bisher ausgeübten Tätigkeiten einfach mehr Möglichkeiten hat. Er darf sich in Zukunft Pressefotograf und Fotodesigner nennen. Für das Gewerbe Pressefotograf und Fotodesigner wird der Kundenkreis erweitert auf alle Buisness-to-Buisness-Geschäfte. Nach drei Jahren soll der Pressefotograf und Foto­designer auf Antrag ohne weitere Prüfung voller Berufsfotograf werden können. Absolventen – das hat Frau Lichtenecker angesprochen – von Fotoausbildungen auf höheren berufsbildenden Schulen, Unis, FHs oder von qualitativ und zeitlich gleichwertigen Ausbildungen sollen bei Nachweis einer kaufmännischen Ausbildung ohne Nachweis einer Praxiszeit den vollen Berufszugang bekommen. Das ist, meine Damen und Herren – Sie können es drehen und wenden, wie Sie wollen –, einfach eine qualitative Verbesserung.

Ihnen, Herr Kollege Widmann, danke ich für das Schutzangebot. Ich brauche es wirklich nicht. Ich fühle mich eher bei der Frau Dr. Lichtenecker aufgehoben (Heiterkeit beim BZÖ sowie der Abg. Dr. Lichtenecker – Hört-Hört-Rufe bei der SPÖ), die irgendwie ein Talent für den diplomatischen Dienst erkennen hat lassen, denn sie hat sowohl das eine richtig als auch das andere richtig gefunden. Und ich kann mich ihr nur anschließen, denn im Endeffekt – es ist noch nicht aller Tage Abend – werden wir mit dieser Praxisregelung Vorteile für beide haben. Es ist auch angesprochen worden, der eine ist unzufrieden, der andere auch. Das stimmt nicht, es sind eigentlich beide Teile recht zufrieden. „Recht“ ist etwas Relatives, und wir werden das weiterentwickeln.

Daher glaube ich auch, dass die gesamte Materie durchaus weiterführend und insge­samt auch zufriedenstellend geregelt ist. Wenn Sie schauen, wie viele Novellen der Gewerbeordnung wir schon gemacht haben, wird es so ähnlich sein wie beim ASVG, vielleicht etwas weniger. Daher: Wir werden wieder über das Thema diskutieren, wir werden weitere Fortschritte erzielen, aber dieser ist eigentlich sehr positiv. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

19.04


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Lettenbichler. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.05.08

Abgeordneter Mag. Josef Lettenbichler (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Ge­schätzter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Es wurde ja schon ausgeführt, dass die Änderung der Gewerbeordnung grundsätzlich drei Blöcke beinhaltet. Zum Ersten werden Anpassungen an das europäische Recht vorgenommen, zweitens erfolgen Deregulierungen von Bundesrecht, drittens werden Änderungen bei Berufsbezeichnun­gen beschlossen.

 


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