Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll166. Sitzung / Seite 192

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Bereich für diese Betriebe, und ich denke, das wird eine der nächsten Aufgaben sein. – Danke. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

18.58


Präsident Fritz Neugebauer: Nun gelangt Herr Bundesminister Dr. Mitterlehner zu Wort. – Bitte.

 


18.58.44

Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend Dr. Reinhold Mitterlehner: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben hier aufgrund diverser EU-rechtlicher Vorschriften Änderungen an der Gewerbeordnung vorzu­nehmen, aber auch aufgrund anderer schon angesprochener Diskussionspunkte.

Was den Herrn Kollegen Themessl anlangt, der die Gewerbeordnung insgesamt als Ansammlung von Baustellen bezeichnet hat, so kann ich ihm nur erwidern, dass das natürlich nicht der Fall ist. Die Gewerbeordnung ist, so wie das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch, eine der wichtigsten Rechtsgrundlagen – und eine, die jedem Gewerbe­treibenden Kontinuität vermittelt. Es gibt sie nicht umsonst seit 1859, sie wurde aber entsprechend modernisiert und immer auch den aktuellen Gegebenheiten angepasst.

Wir arbeiten auch – weil Sie gefragt haben, warum es verschiedene Aufträge gibt und dort nichts – anlässlich der 150-Jahr-Feier der Gewerbeordnung mit renommierten Professoren und Experten, wie unter anderem mit Herrn Professor Korinek, dem langjährigen Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes, oder Professor Raschauer und anderen an einer Weiterentwicklung der Gewerbeordnung und werden diese zu gegebener Zeit auch hier vorstellen. Das wird demnächst der Fall sein.

Damit aber auch zu den Punkten, die mit der Gewerbeordnungsnovelle jetzt ange­sprochen werden. Es geht um viel mehr als die Fotografen, beispielsweise um einige EWR-rechtliche Umsetzungen. Fremdenführer beispielsweise müssen nicht wirklich eine Niederlassung im Inland haben, um hier auch tätig zu sein. Das ist sicherlich keine gravierende Veränderung, aber eine EU- und EWR-mäßige Anpassung.

Etwas wichtiger ist es schon, wenn es darum geht, Ausbildungsnachweise aus anderen Staaten hier bei uns entsprechend anzuerkennen. Das haben wir jetzt vereinheitlicht. Wir haben das im Rahmen der Dienstleistungsrichtlinie bei den jeweiligen One-Stop-Shops auf Landesebene vorgesehen, und das wird einfach eine Erleichterung für jeden Bürger sein. (Präsident Dr. Graf übernimmt den Vorsitz.)

Es gibt noch andere Punkte. Sie erinnern sich alle noch an den § 360 und ein Verfah­ren in Oberösterreich, was einem stellvertretenden Bezirkshauptmann dann eine Verurteilung eingebracht hat, weil die Rechtslage sehr ungewöhnlich war und keine Verbesserung und keine Nachfristsetzung möglich war. Dieser Punkt wird jetzt so gestaltet, dass einfach eine Klarstellung da ist und solche Dinge in Zukunft nicht mehr passieren.

Bei der Kundmachung im gewerberechtlichen Betriebsanlagenverfahren haben wir auch eine Vereinfachung gemacht, ohne jetzt die Bürger in ihren Rechten zu beschrän­ken. Es gibt ein duales System von Hausanschlägen und Publikation im Internet. Wir haben das im Ausschuss ja detailliert diskutiert. Ich halte das insgesamt für sehr positiv.

Ich möchte auf ein paar andere Dinge eingehen, die angesprochen worden sind, was Haftungsfragen anbelangt, was Ergänzungen und Weiterentwicklungen anbelangt. Bei der Bezeichnung „Baumeister“ ist die Holzbaumeister-Frage ja schon angesprochen worden und auch ein paar andere Klärungen. Es gibt jetzt die Berufsbezeichnung Baugewerbetreibender, Holzbaugewerbetreibender, Steinmetzgewerbetreibender. Das wird dann jeweils auf den Einschränkungsbereich abgestellt.

 


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