Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll166. Sitzung / Seite 194

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Ich möchte mich aber auf ein Detail der neuen Gewerbeordnung konzentrieren, welches für viele Grenzregionen, so auch für meinen Wahlkreis, dem Tiroler Unterland, bestehend aus den Bezirken Kufstein und Kitzbühel, von doch erheblicher Bedeutung ist, denn es ist leider zu beobachten, dass vor allem ältere Menschen immer wieder an den verschiedensten Werbeveranstaltungen und Werbefahrten teilnehmen, um die ihnen per persönlichem Anschreiben versprochenen und in Aussicht gestellten Ge­winne oder Geschenke, wie eine Ausflugsfahrt mit Gratisessen, abzuholen. Stattdessen landen sie aber oftmals auch in entlegenen Gasthäusern, wo sie eine mehrstündige Produktpräsentation erwartet. Angepriesen werden hier Produkte wie zum Beispiel Geschirr, Decken, Matratzen oder Pölster, unterbreitet von perfekt geschulten, psychologisch bestgeschulten Verkäufern. Ausgeschmückt mit den schöns­ten Worten und größten Versprechungen, manchmal sogar auch nachweislich mit falschen Aussagen untermauert, bauen eben diese Verkäufer einen gewissen Druck auf, und leider ist so mancher diesem Druck nicht gewachsen und kauft schluss­endlich etwas, was er nicht braucht, und das leider auch zu oftmals überteuerten Preisen.

In Österreich haben wir diesen Markt im Großen und Ganzen unter Kontrolle. Es ist aufgrund der derzeit geltenden gesetzlichen Maßnahmen nämlich so, dass solcherlei Veranstaltungen bislang auch schon sechs Wochen vor der Durchführung bei der Gewerbebehörde angemeldet werden mussten, wenn sie außerhalb der Betriebsstätte des Gewerbetreibenden stattfinden. Leider ist in den vergangenen Monaten festzu­stellen gewesen, dass man diesem Passus ausgewichen ist, vor allem eben – und da schließt sich der Kreis – in grenznahen Gebieten, da solche Veranstaltungen zwar in Österreich beworben wurden, Konsumenten angeschrieben wurden, oftmals die potenziellen Teilnehmer auch in ihren Heimatorten oder an Sammelpunkten abgeholt wurden, aber dann plötzlich die Reise, wie es bei uns ist, über den Inn ging und dann eine solche Veranstaltung im grenznahen Bayern abgehalten wurde.

Mit dieser Novelle schließen wir aber heute diese Lücke, denn künftig sind auch solche Veranstaltungen zu melden, die im Inland beworben werden, aber dann im Ausland durchgeführt werden. Somit hat man zumindest das Problem der Nachvollziehbarkeit von Veranstaltern besser im Griff als bisher. Sie sind einer entsprechenden behörd­lichen Überprüfung nun zugänglich.

Abschließend gilt mein Dank meinem Kollegen Konrad Steindl und allen anderen Verhandlern, die in harten und langwierigen Verhandlungen gemeinsam mit unserem Wirtschaftsminister einen doch sehr guten Kompromiss erreicht haben und ein herzeigbares Ergebnis präsentieren können. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

19.08


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Hechtl. 2 Minu­ten Redezeit. – Bitte.

 


19.08.37

Abgeordneter Johann Hechtl (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Ge­schätzte Damen und Herren des Hohen Hauses! Mit dieser Gesetzesänderung der Gewerbeordnung 1994 werden bei verschiedenen Gewerben die Gewerbeberechtigun­gen den gegenwärtigen und auch den zukünftigen Anforderungen angepasst. Die gesetzlichen Änderungen – das wurde schon in einigen Bereichen angeführt – führen beispielsweise bei Elektrizitätsunternehmen zu strengeren Regelungen für die Werbe­veranstaltungen und erhöhen somit den Schutz der Konsumenten. Weitere Beispiele sind – wie ebenfalls schon angeführt wurde – die Einführung der Berufsbezeichnung des Baugewerbebetreibenden und Holzbaumeister, Änderungen beim Ruhen des Ge­werbes der Baumeister und deren Teilgewerbes, genauso wie die Einführung einer


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