„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, welche eine vollständige Abschaffung der Zuverdienstgrenze bei Inan-spruchnahme des Kinderbetreuungsgeldes vorsieht.“
*****
Meine Damen und Herren, machen Sie etwas für unsere Familien! Vertrauen Sie auch Ihren eigenen Experten und stimmen Sie diesem Antrag zu! (Beifall bei der FPÖ.)
19.42
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Kitzmüller und weiterer Abgeordneter betreffend die Abschaffung der Zuverdienstgrenze bei Inanspruchnahme des Kinderbetreuungsgeldes
eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt 17, Bericht des Familienausschusses über den Antrag 1902/A(E) der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen betreffend bessere Unterstützung für Familien mit Folgegeburten im Bezugszeitraum des Kinderbetreuungsgelds (1814 d.B.), in der 166. Sitzung des Nationalrates am 5. Juli 2012
Derzeit gibt es fünf verschiedene Kinderbetreuungsgeld-Modelle, vier einkommensunabhängige, die sogenannten Pauschalvarianten und eine einkommensabhängige Variante.
Bei allen Pauschalvarianten beträgt die Zuverdienstgrenze 16.200,- Euro jährlich oder bis zu 60 Prozent des früheren steuerpflichtigen Einkommens. Bei der einkommensabhängigen Variante ist der Zuverdienst mit 6.100,- Euro jährlich gedeckelt.
Um eine höhere Väterbeteiligung bei der Kinderbetreuung zu erzielen und auch die tatsächliche Wahlfreiheit zu fördern, wurde bereits in der Vergangenheit mehrmals der Versuch gestartet die Zuverdienstgrenze abzuschaffen. Eine Abschaffung dieser hätte ebenfalls eine Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf zur Folge.
Die Anhebung der Zuverdienstgrenze von 14.600,- Euro auf 16.200,- Euro war ein erster richtiger Schritt.
Wie auch der Institutsleiter des österreichischen Instituts für Familienforschung Prof. Mazal im Familienausschuss am 20. Juni 2012 erläuterte, hat diese Zuverdienstgrenze absolut keinen Lenkungseffekt.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite