Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll166. Sitzung / Seite 205

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„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, welche eine vollständige Abschaffung der Zuverdienstgrenze bei Inan-spruch­nahme des Kinderbetreuungsgeldes vorsieht.“

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Meine Damen und Herren, machen Sie etwas für unsere Familien! Vertrauen Sie auch Ihren eigenen Experten und stimmen Sie diesem Antrag zu! (Beifall bei der FPÖ.)

19.42


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Kitzmüller und weiterer Abgeordneter betreffend die Abschaffung der Zuverdienstgrenze bei Inanspruchnahme des Kinderbetreuungsgeldes

eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt 17, Bericht des Fa­milienausschusses über den Antrag 1902/A(E) der Abgeordneten Anneliese Kitz­müller, Kolleginnen und Kollegen betreffend bessere Unterstützung für Familien mit Folgegeburten im Bezugszeitraum des Kinderbetreuungsgelds (1814 d.B.), in der 166. Sitzung des Nationalrates am 5. Juli 2012

Derzeit gibt es fünf verschiedene Kinderbetreuungsgeld-Modelle, vier einkommens­unabhängige, die sogenannten Pauschalvarianten und eine einkommensabhängige Variante.

Bei allen Pauschalvarianten beträgt die Zuverdienstgrenze 16.200,- Euro jährlich oder bis zu 60 Prozent des früheren steuerpflichtigen Einkommens. Bei der einkommens­abhängigen Variante ist der Zuverdienst mit 6.100,- Euro jährlich gedeckelt.

Um eine höhere Väterbeteiligung bei der Kinderbetreuung zu erzielen und auch die tatsächliche Wahlfreiheit zu fördern, wurde bereits in der Vergangenheit mehrmals der Versuch gestartet die Zuverdienstgrenze abzuschaffen. Eine Abschaffung dieser hätte ebenfalls eine Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf zur Folge.

Die Anhebung der Zuverdienstgrenze von 14.600,- Euro auf 16.200,- Euro war ein erster richtiger Schritt. 

Wie auch der Institutsleiter des österreichischen Instituts für Familienforschung Prof. Mazal im Familienausschuss am 20. Juni 2012 erläuterte, hat diese Zuverdienst­grenze absolut keinen Lenkungseffekt.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

 


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