Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll166. Sitzung / Seite 206

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„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, welche eine vollständige Abschaffung der Zuverdienstgrenze bei Inan­spruch­nahme des Kinderbetreuungsgeldes vorsieht.“

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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Marek. 3 Minu-ten Redezeit. – Bitte.

 


19.42.48

Abgeordnete Christine Marek (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Also das war jetzt wieder einmal ein Meisterstück, Frau Kollegin (Abg. Kitzmüller: Danke!), wie man bewusst jemanden falsch interpretiert. Aber ich kann es gerne noch einmal erklären. Das, was ihr mit euren beiden Anträgen gemacht habt, ist, zwei unterschiedliche Systeme zu interpretieren. Das eine ist der Ersatz für Betreuungsleistungen, das ist nämlich das Kinderbetreuungsgeld, und das andere der Ersatz für Unterhaltskosten von Kindern, das ist die Familienbeihilfe, das sind der Mehrkindzuschlag, Geschwisterstaffel und vieles mehr.

Da geht es natürlich dann sehr wohl um die Unterstützung pro Kind, weil pro Kind auch die Kosten entstehen. Aber das Kinderbetreuungsgeld ist einfach teilweise Ersatz für die Betreuungsleistung, die Eltern für ihre Kinder erbringen. Und das ist ganz etwas anderes, als wenn ich gesagt hätte, das eine ist fürs Kind, das andere ist für die Eltern, denn natürlich kommt das Kinderbetreuungsgeld massiv den Kindern zugute, indem man die Eltern hier unterstützt, denn es schafft Elternzeit. Und genau das ist es.

Ein Antrag betrifft Zwillinge. Es gibt pro Zwilling 50 Prozent Zuschlag, denn man hat ja nicht gleich zweimal die doppelte Betreuungsbelastung, sondern es geht einfach darum, dass mehr Zeit aufgewendet werden muss. Deswegen haben wir das hier auch vor ein paar Jahren verbessert: 50 Prozent pro Zwilling beziehungsweise Mehrling gibt es dazu. Also da bitte nicht das System so grundlegend missverstehen!

Auch bei der Unterstützung im Falle von Folgegeburten geht es darum, dass wir einfach annehmen, und das ist eine Tatsache, dass der Betreuungsaufwand natürlich immer für das jüngste Kind der höhere ist. Deswegen ist es auch durchaus gerecht­fertigt, dass wir mit der Geburt des nächsten Kindes den Bezug beenden und dieser dann wieder neu beginnt für das nächste Kind, wobei ich, Frau Kollegin, die Argu-mentation im Antrag leicht gewagt finde, dass sich die unterschiedlichen Varianten beim Kinderbetreuungsgeld als regelrechtes Ratespiel entwickeln und zur Familien­planung passen müssen. Also das finde ich etwas eigenartig.

Zur Zuverdienstgrenze: Wir haben im Ausschuss wieder einmal intensiv darüber diskutiert. Ja, ich kenne die Position von Professor Mazal, aber eines muss ich klar sagen, wir wollen ja auch – und gerade wenn es um die Väter geht, ist dies ein vehe­mentes Argument –, dass dies auch Zeit für die Familie schafft, was nur funktioniert, wenn es eine Zuverdienstgrenze gibt. Diese ist auch aus budgetären Gründen wichtig. Das Kinderbetreuungsgeld kostet jährlich eine Milliarde beziehungsweise 1,1 Milliar­den €, das ist viel Geld, das den Familien in positivstem Sinn zugutekommt. Da von einer Benachteiligung der Familien zu sprechen, ist völlig lächerlich und überzogen. Wir sind hier weltweit wirklich an der Spitze. Eine Milliarde noch zusätzlich für Pen­sions­beiträge für die Frauen, auch das möchte ich noch einmal in Erinnerung rufen, die pensionsbegründenden Beiträge.

Warum soll bitte irgendein Vater Arbeitszeit reduzieren zugunsten seiner Kinder, zugunsten der Familienzeit, wenn es egal ist, wenn er ohnehin auf jeden Fall das Kinderbetreuungsgeld bekommt, weil es keine Zuverdienstgrenze gibt? Dann haben


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