Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll166. Sitzung / Seite 207

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wir zwar die maximalen Kosten, aber der Nutzen und die Zeit für die Familie sind einfach nicht so groß. Und genau das haben wir diskutiert, und die Gegenargu­men­tation schaue ich mir an. Dann haben wir zwar die finanzielle Unterstützung für die Familie, aber es gibt deswegen nicht mehr Zeit für die Familie, für die Kinder. Und genau deswegen lehne ich die Abschaffung der Zuverdienstgrenze ab. Wenn du mir da skandalöses Verhalten unterstellst, Frau Kollegin, meine ich, darüber musst du selber lachen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

19.46


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Haubner. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.46.44

Abgeordnete Ursula Haubner (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bun­desminister, der Sie zu höheren Weihen kommen sollen! Ich möchte aber jetzt zur Familienpolitik  (Bundesminister Dr. Mitterlehner: Ich kann nichts dafür!) – Ich weiß das ja. Ich habe gesehen, wie Sie gelitten haben. Das Schlimmste, was einem passieren kann, ist, von den eigenen Leuten zu höheren Weihen empfohlen werden. (Zwischenruf des Abg. Kopf.) Ich habe vollstes Verständnis.

Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Wir befassen uns heute mit zwei Anträgen aus dem Familienausschuss, die die FPÖ eingebracht hat, die eigentlich übrig geblieben sind von einer Tagesordnung, wo alles vertagt wurde, wichtige Dinge wie das bundeseinheitliche Jugendhilfegesetz, wie die Weiterentwicklung des Mutter-Kind-Passes, einer Tagesordnung, die eigentlich ohnehin nur zustande gekommen ist, weil es Anträge der Oppositionsparteien gegeben hat. Und das wirft schon ein etwas verräterisches Licht auf die Familienpolitik, wenn im Ausschuss eigentlich keine Themen von der Regierung vorgelegt werden, mit denen wir uns befassen können.

Was diese zwei Anträge anbelangt, werden wir dem ersten Antrag, der die Erweiterung des Kinderbetreuungsgeldes bei Mehrlingsgeburten vorsieht, nicht zustimmen, denn wir sind der Meinung, wenn Kinder gleichzeitig betreut werden müssen, dass diese 50 Prozent-Regelung eine klare und faire Unterstützung für die Familien darstellt. Ich habe das selbst auch damals als Familienministerin so vorgeschlagen und stehe heute noch zu diesem Modell.

Was den zweiten Antrag, wo es darum geht, bei Folgegeburten nicht wieder von vorne zu beginnen mit einer neuen Form des Kinderbetreuungsgeldes, betrifft, denke ich, sollte man schon überlegen, ob es da nicht Verbesserungen geben könnte. Wenn ich mich recht erinnere, hat die Frauensprecherin der ÖVP, Frau Kollegin Schittenhelm, auch einmal einen ähnlichen Vorschlag gemacht. Daher würde ich bitten, vielleicht nicht gleich gegen dieses Thema zu sein, sondern darüber einmal intensiv zu diskutieren.

Wir werden dem zustimmen, weil wir der Meinung sind, die Familien als Leistungs­träger haben schon genug bezahlt, Familie muss leistbar sein. Da ist jedes Kind gleich viel wert und sollte auch gleich bewertet und auch finanziell bedacht werden.

Wir haben, wie schon angesprochen wurde, im Ausschuss sehr intensiv über das Kinderbetreuungsgeld diskutiert, vor allem auch weil Sie, Herr Bundesminister, eine Evaluierung von zwei Modellen vorgestellt haben. Was mich besonders freut, ist, dass bis heute – und ich weiß dies ja aus vielen Gesprächen – das Kinderbetreuungsgeld als grundsätzlich einkommensunabhängige Familienleistung ein Erfolgsmodell ist.

Das Kinderbetreuungsgeld wird gut angenommen, besonders auch die Langzeit­variante. Daher wäre aus unserer Sicht einmal interessant, sich auch die anderen


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