Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll166. Sitzung / Seite 208

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Varianten anzuschauen, nicht nur die zwei, die Pauschalvariante und die einkommens­abhängige Variante, weil eben die andere eine sehr hohe Akzeptanz hat.

Ich glaube, wichtig wäre es auch, Herr Bundesminister, sich einmal anzuschauen, wie die Eltern zur Zuverdienstgrenze stehen. Nach zehn Jahren, in denen von FPÖ-Seite und von BZÖ-Seite immer wieder die Forderung kommt, die Zuverdienstgrenze abzu­schaffen, sollte man auch einmal die Eltern fragen: Wie seht ihr diese Zuverdienst­grenze? Und ich möchte jetzt nicht noch einmal Prof. Mazal zitieren, der richtig gesagt hat: Es ist kein Lenkungseffekt, kein familienpolitischer Lenkungseffekt. Ich kenne seine Meinung schon seit Langem, weil er auch damals bei der Einführung des Kinderbetreuungsgeldes entsprechende fachliche Unterstützung gegeben hat. Daher sollte man sich das jetzt wirklich einmal anschauen.

Herr Bundesminister, Sie haben ja, wenn ich Sie richtig verstanden habe, auch im Ausschuss gesagt, Sie sehen da ein Problem und darüber können wir reden, das sollten wir uns jetzt wirklich überlegen. Das ist ja ein Lichtblick, denn bisher hat es immer geheißen, wir können uns das nicht leisten und daher lassen wir das.

Und sozusagen als Unterstützung, damit Ihre Meinungsbildung noch ein bisschen rascher in Richtung Abschaffung der Zuverdienstgrenze geht, möchte ich folgenden Antrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ursula Haubner, Martina Schenk, Kollegin und Kollegen betreffend Abschaffung der Zuverdienstgrenze beim Kinderbetreuungsgeld

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

„Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat eine Novellierung zum Kinder­betreuungsgeldgesetz zuzuleiten, die eine Abschaffung der Zuverdienstgrenze vor­sieht.“

*****

Wir vom BZÖ stehen für Wahlfreiheit, Wahlfreiheit in der Kinderbetreuung, und diese Wahlfreiheit in der Kinderbetreuung wird immer wichtiger in einer Arbeitswelt, die in Zukunft hoffentlich noch familienorientierter wird. – Danke. (Beifall beim BZÖ.)

19.52


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ursula Haubner, Martina Schenk

Kollegin und Kollegen

betreffend Abschaffung der Zuverdienstgrenze beim Kinderbetreuungsgeld

 


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