Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll167. Sitzung / Seite 52

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Als erste Rednerin gelangt Frau Abgeordnete Dr. Belakowitsch-Jenewein zu Wort. – Bitte.

 


10.28.55

Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ): Frau Präsident! Herr Bun­desminister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Das Bundesgesetz über Medi­zinische Assistenzberufe, das MAB-Gesetz, wird heute beschlossen. Unserem Ver­nehmen nach soll es ja zu der ursprünglichen, im Ausschuss beschlossenen Vorlage heute einen Abänderungsantrag geben.

Das Gesetz ermöglicht den meisten Berufen einen flexibleren Einsatz sozusagen auf dem Markt der Gesundheitsberufe. Besonders erfreulich ist, das haben wir auch schon im Ausschuss hervorgehoben, dass jetzt die Sportwissenschafter endlich auch einen Rahmen für ihre Tätigkeit bekommen, dass jetzt auch die Sportwissenschafter endlich in der Trainingstherapie arbeiten dürfen.

Wir haben im Ausschuss diesem Gesetz nicht zugestimmt, weil wir es ganz massiv dahin gehend kritisiert haben, dass damit praktisch ein Gesetz für Radiologie­tech­nologen gemacht würde, dass es für diese Berufsgruppe eine Zumutung gewesen wäre, denn die haben eine dreijährige akademische Ausbildung und hätten damit mit den Radiologieassistenten gleichgesetzt werden sollen.

Heute gibt es dazu einen Abänderungsantrag, und es freut mich ganz besonders, dass da auch die Regierungsparteien auf die freiheitliche Meinung eingeschwenkt sind, unsere Kritik auch wirklich ernst genommen haben und dahin gehend einen Abän­derungsantrag eingebracht haben. Daher werden wir in der Fassung des Abände­rungs­antrages diesem Gesetz selbstverständlich auch unsere Zustimmung geben (Beifall der Abgeordneten Dr. Graf und Dr. Oberhauser), weil ich denke, dass jetzt alle Berufsgruppen, die mit diesem Gesetz erfasst werden, auch einen positiven Abschluss bekommen werden. (Beifall bei der FPÖ.)

Ein kleiner Wermutstropfen bleibt noch, nämlich dass die Ausbildungszeit der Ordinationsassistenten von 1 000 auf 650 Stunden reduziert wurde. Der Berufsverband selbst hat das sozusagen zu bedenken gegeben, freut sich aber dennoch auf das Gesetz. Daher ist es nur recht und billig, dass wir diesem Gesetz zustimmen werden.

Weniger erfreut sind wir über die Tatsache, dass eine andere Berufsgruppe im Ge­sund­heitsbereich, nämlich die „Wundmanager“, leider Gottes da keine Lösung ihrer Problematik findet. Immerhin haben in den letzten Jahren 2 500 Personen in Österreich diese hochkomplexe Ausbildung absolviert. Sie haben keine Möglichkeit, als Berufs­gruppe anerkannt zu werden. Daher gibt es auch für diesen Berufsstand keine Möglichkeit, mit den Kassen Verträge abzuschließen.

Das heißt, die „Wundmanager“ können auch weiterhin nur Leute behandeln, die es sich leisten können, und werden weiterhin ein Berufsstand bleiben, der sozusagen den „Reichen“ – unter Anführungszeichen – vorbehalten ist. Das halte ich persönlich für sehr schade. Ich glaube, man wird darüber nachdenken müssen, wie man mit diesem Bereich umgeht.

Es gibt ja auch noch andere Bereiche, wo ebenfalls offene Baustellen sind. Aber wenn ich sehe, welche Bewegung hier in den letzten eineinhalb Wochen, seit der Sitzung des Gesundheitsausschusses noch hineingekommen ist, denke ich, dass wir bis zum Herbst vielleicht auch da noch eine Lösung finden werden. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

10.32


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr. Ober­hauser. – Bitte.

 


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