Redezeitbeschränkung
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zwischen den Mitgliedern der Präsidialkonferenz wurde Konsens über die Dauer der Debatten erzielt. Demgemäß wurde eine Tagesblockzeit von 8 „Wiener Stunden“ vereinbart, sodass sich folgende Redezeiten ergeben: SPÖ und ÖVP je 112 Minuten, FPÖ 100 Minuten, Grüne 88 Minuten sowie BZÖ 84 Minuten.
Weiters schlage ich gemäß § 57 Abs. 7 der Geschäftsordnung vor, die Redezeit jedes Abgeordneten ohne Klubzugehörigkeit auf 10 Minuten pro Debatte zu beschränken.
Wir kommen sogleich zur Abstimmung über die eben dargestellten Redezeiten.
Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Vorschlag zustimmen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (1808 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über medizinische Assistenzberufe und die Ausübung der Trainingstherapie (Medizinische Assistenzberufe-Gesetz – MABG) erlassen und das MTF-SHD-G, das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, das MTD-Gesetz, das Ausbildungsvorbehaltsgesetz, das Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz, das Bildungsdokumentationsgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Berufsreifeprüfungsgesetz und das Schülerbeihilfengesetz 1983 geändert werden (1821 d.B.)
2. Punkt
Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1599/A(E) der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Anerkennung des Berufes „Wundmanager“, Errichtung juristischer Personen im Rahmen der Gesundheitsberufe (1826 d.B.)
3. Punkt
Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1888/A(E) der Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbesserung der schmerztherapeutischen Versorgung der österreichischen Bevölkerung (1827 d.B.)
4. Punkt
Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1961/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Dr. Wolfgang Spadiut, Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen betreffend Kostenersatz für komplementäre Heilmethoden (1828 d.B.)
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zu den Punkten 1 bis 4 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Wir gehen in die Debatte ein.
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