Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll167. Sitzung / Seite 53

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10.32.11

Abgeordnete Dr. Sabine Oberhauser, MAS (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundes­minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Werte VertreterInnen der unterschied­lichsten Berufsgruppen, die wir heute hier mit diesem Gesetz neu regeln werden, herzlich willkommen hier bei uns im Parlament! (Beifall bei SPÖ, ÖVP und BZÖ.)

Dieses Gesetz, das wir heute neu schaffen, beruht auf einer Grundlage, die aus dem Jahr 1961 stammt. Ich habe nachgeschaut: Seit 1994 – es sitzen ein paar auf der Galerie, die ich kenne, die von Anfang an in dieser Zeit mit mir mit dabei waren –, seit 1994 wird versucht, für die Sanitätshilfsdienste – das war der eigentliche Grund – eine ordentliche Absicherung zu schaffen. Das heißt, sie weg vom Hilfsdienst hin zu einem Gesundheitsberuf mit einer Ausbildungsordnung zu bringen und auch zu schauen, dass dort wirklich ordentliche Verhältnisse und vor allem Fortkommensmöglichkeiten für diese Berufsgruppe geschaffen werden.

Parallel dazu gab es das sogenannte MTF-Gesetz, das heißt, jenes für die medi­zinisch-technischen Fachkräfte, die ein österreichisches Spezifikum sind und die auch mit Recht eine Neuordnung, Neuregelung ihrer Gesetzesmaterien verlangt haben, mit der Frage: Wie können wir weiterkommen und wie können wir unser Berufsbild auch in der Zukunft absichern?

Wie gesagt, seit 1994 wurde geredet. Im Ausschuss hat, glaube ich, Erwin Rasinger gesagt, das Gesetz hat Mutter und Vater. Das Gesetz hätte auch mehrere Mütter haben können. Ich habe gesagt, wenn sich in der Zeit der vorhergegangenen Gesund­heitsministerInnen jemand getraut hätte, da hinzugreifen. Wenn Sie die Mail-Flut, die wir in den letzten Wochen bekommen haben, kennen, dann wissen Sie, dass das ein Gesetz ist, das sehr kontroversiell und sehr schwierig zu diskutieren war, daher hat jeder die Finger davon gelassen.

Daher jetzt Gratulation an Herrn Minister Stöger, dass er nicht nur die Finger nicht davon gelassen hat, sondern dass er auch versucht hat, in gemeinsamen langwierigen Verhandlungen dieses Gesetz auf einen guten Boden zu bringen. (Beifall bei der SPÖ.)

Frau Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein hat schon den Abänderungsantrag erwähnt. Ich habe ja bereits im Ausschuss angekündigt, dass wir in der Frage der Neuordnung mit dem Koalitionspartner in Verhandlungen sind, wie wir da im Prinzip gerade im Bereich der medizinisch-technischen Fachkräfte Labor und Röntgen und den dazuge­hörigen gehobenen Dienst abgrenzen, und ich darf jetzt den Abänderungsantrag verlesen und einbringen:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Sabine Oberhauser, Dr. Rasinger, Dr. Grünewald, Dr. Spadiut, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Gesundheitsausschusses 1821 der Beila­gen über die Regierungsvorlage 1808 d. B. betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über medizinische Assistenzberufe und die Ausübung der Trainings­therapie (Medizinische Assistenzberufe-Gesetz – MABG) erlassen und das MTF-SHD-G, das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, das MTD-Gesetz, das Ausbildungs­vorbehaltsgesetz, das Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz, das Bildungsdokumenta­tions­gesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Berufsreifeprüfungs­gesetz und das Schülerbeihilfengesetz 1983 geändert werden

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

1. In Artikel 1 § 10 Abs. 2 lautet Z 5 und 6:

 


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