Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll167. Sitzung / Seite 54

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„5. die Vornahme einfacher standardisierter Tätigkeiten bei Schnittbilduntersuchungen mittels Computertomographie im Rahmen der Assistenz bei radiologischen Unter­suchun­gen,

6. die Vornahme einfacher standardisierter Tätigkeiten bei Schnittbilduntersuchungen mittels Magnetresonanztomographie im Rahmen der Assistenz bei radiologischen Untersuchungen,“

2. In Artikel 1 § 38 Abs. 8 Z 4 wird der Punkt am Ende durch einen Beistrich ersetzt; folgende Z 5 und 6 werden angefügt:

„5. die Durchführung von Schnittbilduntersuchungen mittels Computertomographie,

6. die Durchführung von Schnittbilduntersuchungen mittels Magnetresonanztomo­gra­phie.“

3. In Artikel 1 erhält der Text des § 42 die Absatzbezeichnung „(1)“; folgender Abs. 2 wird angefügt:

„(2) Verordnungen auf Grund dieses Bundesgesetzes können bereits ab dem seiner Kundmachung folgenden Tag erlassen werden. Sie treten frühestens mit Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes in Kraft.“

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Was wir seit der Sitzung des Gesundheitsausschusses bis zur heutigen Sitzung noch versucht haben, mit dem Koalitionspartner nicht nur auszuverhandeln, sondern auch auszuformulieren, ist die Abgrenzung im radiologischen Bereich. Die Frage Compu­tertomographie, Magnetresonanztomographie ist neu im Bereich der MTFs. Und wir haben versucht klarzustellen, dass komplexe Untersuchungen natürlich weiterhin im Bereich der gehobenen Dienste bleiben müssen. Allerdings muss es im Rahmen der Ausbildung und dann auch im Rahmen der Tätigkeit für die neuen MABs, den früheren MTFs, möglich sein, einfache standardisierte Untersuchungen durch­zuführen, und zwar einzelne; möglicherweise auch aneinandergereihte, die dann unter Umständen eine ganze ergeben. Allerdings – das ist ganz klar –: Sobald Kontrastmittel oder sons­tige Dinge im Spiel sind, muss klargestellt sein, dass im Prinzip der gehobene Dienst dafür zuständig ist plus natürlich auch der jeweilige Arzt/die jeweilige Ärztin.

Was noch einmal klargestellt wurde: Sie wissen ja, die medizinisch-technischen Fachkräfte arbeiten zum Großteil schon in diesen Bereichen, haben in diesen Be­reichen langjährige Erfahrung gesammelt, deshalb war es besonders wichtig, auch möglichst gute Übergangsbestimmungen zu schaffen, damit Menschen, die in diesen Bereichen gearbeitet haben, diese Tätigkeiten auch weiterhin durchführen können. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

In diesem Sinne freut es mich, dass wir heute hier eine All-Parteien-Einigung zustande bringen.

Ich möchte noch ein ganz herzliches Danke sagen an die beiden Mütter, sage ich jetzt einmal, an Frau Mag. Eva Wildfellner und an Frau Dr. Meinhild Hausreither, die in grenzenlosem, lassen Sie es mich so ausdrücken, Langmut sowohl den Koalitions­partner als auch sämtliche betroffene Berufsgruppen beraten, betreut haben und versucht haben, dieses Gesetz zu einem guten Ende zu bringen, was uns in diesem Falle gelungen ist.

Herzlichen Dank auch an den Koalitionspartner Erwin Rasinger, Herrn Klubsekretär Hartig und meine Klubsekretärin Gabi Kotzegger. Vielen Dank! Dieses Gesetz war


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