Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll167. Sitzung / Seite 59

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Die Qualität eines Gesundheitswesens zeigt sich aber auch daran, wie gut die Gesetze sind. Ich glaube, das Gesetz ist gut, aber das Gesetz muss umgesetzt werden. Und für die Umsetzung im Gesundheitsberuf brauchen Sie immer zwei Dinge: Erfahrung und Zeit. Und wenn wir über Erfahrung reden: Wir haben hier auch Rücksicht auf die MTFs genommen, die Übergangsbestimmungen im § 38 MABG sind von großer Bedeutung, denn dadurch wird sichergestellt, dass auch von dieser Gruppe im Bereich Labor und Radiologie bei der Durchführung von § 7 und 8 die Tätigkeiten weiter ohne Aufsicht durchgeführt werden dürfen.

Zum Streitthema, das in den letzten Tagen aufgetaucht ist, wer darf was beim Röntgen machen: Natürlich wissen wir, dass der gehobene medizinisch-technische Dienst mehr machen soll und darf, auch Aufsicht ausüben kann, aber wir wollen sehr wohl, dass auch die neuen Röntgenassistenten unter Aufsicht, unter Anordnung einfache, standardisierte CT- und MRT-Untersuchungen durchführen können.

Ziel dieses Gesetzes soll es sein, dass alle Berufsgruppen gehoben tätig sein können, aber nicht in dem Sinne, dass wir die Berufsbilder vermanschen wollen, sondern „gehoben“ heißt für uns, dass wir das allgemeine Niveau um ein Stück anheben. Und am Schluss wollen wir zufriedenere Patienten und hoffentlich auch zufriedene Mitar­beiter, denn ohne die geht nichts. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

10.50


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Spadiut. – Bitte.

 


10.50.41

Abgeordneter Dr. Wolfgang Spadiut (BZÖ): Frau Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Das neue Medizinische Assistenzberufe-Gesetz entspricht im Entwurf mit einer Ausnahme den neuen Erfordernissen des Gesundheitswesens. Mit dem Gesetz werden mehrere Ziele umgesetzt, wie die Schaffung neuer Anforderungs- und markt­gerechter Tätigkeitsbereiche, die Ermöglichung und Erleichterung von Mehrfachqualifi­kationen, die Durchlässigkeit der Ausbildung und Berufsbilder, die Steigerung der Berufsverweildauer, die Erhöhung der Berufschancen, qualitätsgesicherte Ausbildun­gen und die Nutzung bestehender Infrastrukturen.

Bei den bisherigen Sanitätsdiensten als Anlernberufen war der Tätigkeitsbereich ausschließlich auf einfache Hilfsdienste und Handreichungen beschränkt. Jene, die nunmehr medizinische Assistenzberufe ausüben, sind durch fundierte Ausbildungen breit einsetzbar. Diese Assistenzberufe sind OrdinationsassistentInnen, Operations­gehilfInnen, ProsekturgehilfInnen, DesinfektionsgehilfInnen und Gipsassistenz.

Als neue medizinische Assistenzberufe sollen Laborassistenz und Röntgenassistenz geschaffen werden. Während wir mit der Laborassistenz keine Probleme haben, haben wir, wie alle anderen Parteien, sehr wohl unsere Probleme mit dem im Entwurf de­finierten Aufgabenbereich der Röntgenassistenz. Die Röntgenassistenz soll nämlich nach dem Entwurf selbständig MR- und CT-Untersuchungen durchführen können, und das ist entschieden abzulehnen.

Diese bisher von Radiologen durchgeführten Untersuchungen erfordern großes Fach­wissen. Der Radiotechnologe hat eine dreijährige Fachhochschul- beziehungsweise Akademieausbildung, um mit den medizinischen und technischen Aspekten von MR und CT bestens vertraut zu sein. Dies ist unbedingt notwendig, um bei den Unter­suchungen die Gesundheit der Patienten nicht zu gefährden. Welche Schäden unsach­gemäß angewandte Strahlung verursacht, brauche ich nicht extra zu erwähnen. Aus diesem Grund gehört die Durchführung von MR und CT ausschließlich in die Hand


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