Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll167. Sitzung / Seite 72

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Tagesordnungspunktes eingehe, möchte ich Sie noch einmal ersuchen, die Frage des Kollegen Strutz bezüglich Ausstieg des Hauptverbandes in Bezug auf ELGA mit 30. Juni dieses Jahres zu beantworten, weil wir meinen, es handelt sich abseits aller anderen sehr wichtigen Fragen derzeit um die Kernfrage in unserem Gesund­heits­system. (Beifall bei der FPÖ.)

Zum eigentlichen Punkt: Schönheitsgesetz. Ja, wir stimmen diesem sogenannten Schönheitsgesetz zu. Auch dieses Gesetz war notwendig, weil es einige im Bereich der Anbieter übertrieben haben. Es war einfach unerträglich, zu sehen, dass in gewissen Quizsendungen im Fernsehen, in Diskotheken und an anderen Örtlichkeiten Schönheitsoperationen verkauft worden sind und Gutscheine für plastische Chirurgen – nicht plastische Chirurgen; ich möchte niemanden beleidigen –, für Chirurgen ausgeteilt worden sind. Da hat es einfach eines Zeichens bedurft, obwohl wir mit den bereits bestehenden Gesetzen diesen Dingen auch Herr geworden wären.

Das Ärztegesetz gibt durchaus auch heute schon genug Spielraum, da einzugreifen und durchzugreifen. Wir haben ein strenges Werbeverbot, wir haben eine Aufklärungspflicht – aber es ist notwendig, und darum unterstützen wir es, auch da ein Zeichen zu setzen.

Dennoch zeigt dieses Gesetz einige Schwachstellen unseres Systems auf. Ich möchte davon sprechen, dass wir im Gesundheitssystem richtige Systemfehler haben, für die – ich sage es Ihnen gleich – Sie gar nicht einmal so viel können. Das haben Sie auch geerbt.

Einer dieser Punkte ist die Unterscheidung, wo man als Leistungsanbieter – sage ich jetzt einmal – für die Patienten steht: Ist man Arzt, oder ist man Gewerbetreibender? Wenn man Arzt ist, wird dieses Gesetz voll greifen. Da werden in aller Deutlichkeit in Bezug auf Dokumentation, in Bezug auf Qualitätssicherung ganz hohe Standards vorgeschrieben, die auch einzuhalten sind.

Ist man Gewerbetreibender und bietet zum Beispiel – was weiß ich – Akupunktur oder Laserbehandlungen an, dann fällt man nicht unter dieses Gesetz und wird da anders behandelt, und das eigentlich zum Nachteil des Patienten. So kann ich hier nur einmal mehr anregen, dass wir hier im Hohen Haus, Sie, Herr Minister, dieses Hauptproblem in unserem System endlich einmal angehen.

Eine zweite Sache ist – und die möchte ich hier auch besprechen –, dass wir das ein wenig ernst nehmen und die Kritiken am neuen System, die aus der Ärzteschaft heraus gekommen sind, ein wenig beleuchten sollen. Was ist da so kritisiert worden? Es hat im Hintergrund ja auch da – wie bei dem vorigen Tagesordnungspunkt – einen heftigen Schlagabtausch gegeben, pro und kontra, warum das notwendig ist, was man anders hätte regeln können.

So ist einer der Hauptpunkte – und das möchte ich schon diskutieren, und ich habe mir auch lange überlegt, wie ich dazu stehe –, dass jetzt die Kritiker sagen, es werde einer Facharztgruppe, in dem konkreten Fall den plastischen Chirurgen, aufgrund ihrer Ausbildung ein Persilschein ausgestellt. Die Ausbildung ist, möchte ich gleich betonen, eine hoch qualitative, das müssen wir überhaupt nicht diskutieren. Jeder Patient, der sich in die Hände eines plastischen Chirurgen begibt, macht nichts falsch; das kann man mit gutem Gewissen sagen.

Allerdings ist die Ausbildung am Kranken, mehr oder weniger eine Vermittlung der notwendigen Heilbehandlung am Kranken, um notwendige Kenntnisse im größt­möglichen Umfang zu erwerben, die Grundbedingung in der Ärzteausbildung. Die Be­tonung liegt auf Ausbildung am Kranken. Und viele sagen und meinen, eine Schön­heitsoperation ist eben keine Operation und kein Tun am Kranken, sondern am


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