Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll167. Sitzung / Seite 73

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Gesunden, was vollkommen neue, andere Facetten aufweist. Und wie es auch jetzt schon üblich war, hat man, um sich in diese Tätigkeiten hineinbegeben zu können, ein umfangreiches, teures Ausbildungssystem durchlaufen müssen. Auch da wird sich nichts ändern. Dieses müssen halt nur jetzt momentan diejenigen durchführen, die eben nicht plastische Chirurgen sind.

Aber in Ordnung. Wir werden es trotzdem so mittragen, obwohl diese Frage zu dis­kutieren ist und eine sehr interessante ist. Eine österreichische Lösung ist es auch, denn der Kernpunkt dieses Gesetzes besagt, dass sich Folgendes ändert: Jeder, der es gelernt hat, soll diese Eingriffe durchführen dürfen. Das muss man auch den Patienten draußen sagen.

Das ist ein gutes Gesetz, denn es gibt den Patienten mehr Sicherheit, und vor allem sind die Wartefrist nach einem Aufklärungsgespräch und auch die Altersbeschränkung mit 16 Jahren, ausgenommen in jenen Fällen, in denen sogenannte Schönheits­ope­rationen notwendig sind, wie zum Beispiel bei Kiefer-, Gaumenspalten oder weg­stehenden Ohren, sinnvoll. Ich hatte seinerzeit selber so etwas. Ich hatte auch wegstehende Ohren, und man hat mir diese Operation auch angetan. Ich bin froh, dass das auch heute noch gehen würde.

So gesehen nehmen wir dieses Gesetz mit und werden uns dafür entscheiden, obwohl, wie gesagt, einige Punkte doch auch kritisch zu diskutieren sind. Und ich freue mich da jetzt auf Ihre Stellungnahmen. (Beifall bei der FPÖ.)

11.42


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Csörgits. – Bitte.

 


11.42.23

Abgeordnete Renate Csörgits (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geschätzter Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Ich bin sehr froh, dass wir heute diese Gesetzesvorlage im Zusammenhang mit Schönheitsoperationen gemeinsam be­schließen werden. Warum ist dieses Gesetz notwendig? – Wie Sie sicherlich auch alle wissen, ist nicht nur nachweisbar, sondern auch spürbar, dass immer mehr Menschen Schönheitsoperationen an sich machen lassen, dass immer mehr junge Menschen den Wunsch haben, Schönheitsoperationen an sich durchführen zu lassen, und dass das dann oft zu Wildwüchsen führt, dass sich junge Menschen ganz einfach zu einem bestimmten Zeitpunkt, zum Beispiel zum Geburtstag oder auch zur Matura, Schön­heits­operationen wünschen, um einem Schönheitsideal nachzueifern, das mitunter gar nicht der Wirklichkeit entspricht.

Schönheitsideale waren ja immer eine Frage der Zeit, eine Frage der sehr persön­lichen Einstellung, der Kultur oder der Gesellschaft, aus der man kommt. Aber heute kommt auch noch dazu, dass wir aufgrund der technischen Möglichkeiten in den Medien oft mit Bildern konfrontiert sind, die so bearbeitet sind, dass ein Mensch einfach gar nicht so ausschauen kann. (Abg. Kickl: Ich denke an die Plakate von Faymann!) Und wenn man sich dann anschaut, wie die Person vorher eigentlich aus­geschaut hat und nach der Behandlung mittels filmverändernden, fotoverändernden Programmen, dann bedeutet das, dass da etwas vorgespielt wird, was einfach nicht natürlich ist. Ich glaube, neben dem guten heutigen Gesetz sollten wir auch gemeinsam darüber nachdenken, auch dort, wo Fotos so stark manipuliert werden, uns in irgendeiner Form Schutzmaßnahmen oder gesetzliche Vorschriften zu überlegen. (Abg. Kickl: Sie argumentieren gegen Ihre Wahlplakate!) Ich glaube, das wäre ein weiterer wichtiger Schritt.

Nun zum Gesetz an sich: Ich halte es für eine gute, wichtige und notwendige Maßnahme, weil es einerseits ein Verbot von medizinisch nicht indizierten ästhetischen


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