Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll167. Sitzung / Seite 74

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Behandlungen und Operationen für Personen unter 16 Jahren beinhaltet und der Schutz für Personen zwischen 16 und 18 Jahren ausgebaut wird. Einerseits bedarf es der Einwilligung des Erziehungsberechtigten, der Erziehungsberechtigten, und es muss auch eine Beratung vor dem Eingriff erfolgen – das ist ganz, ganz wichtig und entscheidend. Weiters kommt es zu einer Erweiterung und zu einer strengeren Hand­habung von Werbeverboten und Regelungen betreffend Werbemaßnahmen. Es dürfen nicht mehr sogenannte Vorher-und-Nachher-Fotos gezeigt werden.

Es ist auch ganz wichtig, dass es zu einer umfassenden ärztlichen Aufklärungspflicht über den Eingriff und über die Kosten kommen muss. Das ist deshalb wichtig – mein Vorredner hat das unter anderem auch gesagt –, weil man oft glaubt, das ist ja keine Operation, oder das ist ja nur eine Kleinigkeit. Aber in Wirklichkeit bedeutet natürlich jede Operation einen Eingriff, und jede Operation hat gewisse Risken, und daher ist es notwendig und wichtig, dass in dem Gesetz künftig auch strengere Regeln angelegt werden. Ebenso gibt es künftig eine Normierung der erforderlichen ärztlichen Qualifikationen und ein Verbot von verwirrenden Berufsbezeichnungen wie zum Bei­spiel „Beauty Doc“.

Ein gutes Gesetz, ein hervorragendes Gesetz. Wir sind damit das dritte Land in der Europäischen Union, das dieses Gesetz nun hat und haben wird. Ich bedanke mich sehr herzlich bei Ihnen, Herr Bundesminister, bei den Kolleginnen und Kollegen, die daran mitgearbeitet haben. Ich bedanke mich beim Regierungspartner und bei allen, die diesem Gesetz die Zustimmung geben. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

11.45


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Schwentner. – Bitte.

 


11.46.06

Abgeordnete Mag. Judith Schwentner (Grüne): Herr Präsident! Herr Minister! Ja, auch mir war das Gesetz ein großes Anliegen. Ich habe mich sehr lange mit dem Thema beschäftigt, wie Sie wissen. Das war ein längst fälliger Rahmen, der geschaffen werden musste, denn wir wissen, dass in den letzten Jahren gerade in dem Bereich Schönheits-OPs ein Wildwuchs entstanden ist, der in der Form einfach nicht mehr vertretbar war, und dass ganz offenkundig war, dass da dringend etwas passieren muss, dass vor allem dieser Wildwuchs eingedämmt werden muss.

Ich finde, das Gesetz ist ein guter Rahmen. Wir unterstützen das. Das ist ein wichtiger Rahmen. Die Frage ist jetzt aber, wie er, zum Teil mit der Ärztekammer, über den Verordnungsweg mit Leben erfüllt wird, beziehungsweise wie sehr Sie sich dann, Herr Minister, auch wieder hineinreklamieren und genau schauen, dass die Punkte, die, glaube ich, uns allen sehr wichtig sind, auch wirklich entsprechend umgesetzt werden.

Ich verspreche Ihnen, da werden wir auch genau hinschauen und das beobachten und uns im gegebenen Fall auch hineinreklamieren, wenn wir das Gefühl haben, das geht nicht weit genug.

Dieses riesige Geschäft – und es ist ein riesiges Geschäft, das zum größten Teil am Körper von Frauen vollzogen wird – ist in dem Fall jetzt zumindest so weit in einen Rahmen gebracht, dass – und das ist mir besonders wichtig – die Stärkung der PatientInnenrechte erfolgt ist. Das heißt, es ist nicht mehr der Fall, dass ich mir von einem Tag auf den anderen alles einfach neu operieren lassen kann, sondern es gibt zwischen der Einwilligung und der OP eine Phase, in der man nachdenken muss. Diese zwei Wochen sind, glaube ich, eine sehr wichtige Zeit. Es ist gut, dass das eingeführt worden ist, und es ist auch sehr gut, dass es bei Jugendlichen vier Wochen


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