Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll167. Sitzung / Seite 75

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sind. Das heißt, vier Wochen, in denen man noch sehr gut nachdenken kann, ob diese Operation – und das ist eine Operation, es ist ein Eingriff am Körper – wirklich passieren soll oder nicht. So eine Abkühlungsphase, die halte ich für sehr wichtig.

Wichtig ist auch, wie die Kollegin Csörgits erwähnt hat, dass es diese absurde Bezeichnung „Beauty Docs“ nicht mehr gibt. Bislang konnte jeder Arzt/jede Ärztin Eingriffe am Körper, Schönheitsoperationen, durchführen, und es ist daher wichtig, dass das eingeengt wird und dass es da jetzt strengere Auflagen gibt – das begrüße ich sehr. Skeptisch bin ich nach wie vor bei dem berühmten „Busen zur Matura“, der ist nämlich weiterhin möglich. Mit Abschluss der Matura ist man 17, und wir wissen, das Verbot in diesem Gesetz betrifft nur die unter 16-Jährigen. Es gibt gute Argumente dafür: Mit 16 darf man wählen gehen, mit 16 kann man weitgehend – hoffentlich – sehr mündig entscheiden.

Trotzdem bin ich mir nicht ganz sicher, ob es nicht besser gewesen wäre, das auf das Alter von 18 Jahren auszudehnen. Ich glaube, das ist eine Phase, in der man noch sehr beeinflusst ist, durchaus auch beeinflusst von Eltern. Und auch Eltern stehen nicht außerhalb der gesamten Schönheitsindustrie und dieses Schönheitszirkusses, würde ich fast sagen, der in unserer Gesellschaft betrieben wird.

Einen Punkt möchte ich am Ende noch erwähnen, der mir sehr wichtig ist und der eigentlich dem Ganzen zugrunde liegt, nämlich nicht nur die Werbung und die Kenn­zeichnung von dem, wie Fotos manipuliert werden, sondern vor allem auch die Sexualerziehung und die Aufklärung. Das ist ein Kapitel, das bei uns irgendwie weg­gewischt wird, bei dem sich offenkundig niemand politisch zuständig fühlt, weder die Unterrichtsministerin noch Sie.

Ich würde inständig bitten, dass man dieses Thema angeht. Es gibt in dem Bereich keine Klärung, wie das im Unterricht ausschaut, und wir wissen, es wächst eine Generation von Jugendlichen heran, die in erster Linie oder sehr weitgehend über Porno­graphie im Internet aufgeklärt werden. Ich halte das für eine wirklich besorg­niserregende Tendenz, und ich halte es für notwendig, dass wir da ganz genau hin­schauen und dass wir als Politikerinnen und Politiker uns da auch Maßnahmen überlegen. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

11.50


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Rasinger. – Bitte.

 


11.50.36

Abgeordneter Dr. Erwin Rasinger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehr­ter Herr Minister! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Dieses Gesetz, das Schönheits-OP-Gesetz, betrifft euch alle nicht, denn ihr seid schön. Aber wenn man die Menschen fragt, was sie wollen, dann lautet die Antwort: Gesundheit, lange leben und schön sein. Das ist ein Faktum, und darum ist das ein sehr wachsender Markt. Und interessanter­weise wollen nicht nur Frauen schön sein: 30 Prozent der Schönheits-OPs betreffen schon Männer.

Deshalb ist es sinnvoll, da mit Regeln einzugreifen. Es ist ein Unfug, wenn Sie mit acht Jahren schon in Richtung Michael Jackson operiert werden und dann mit 16 wirklich so aussehen, oder wenn Sie wie Elvis Presley ausschauen wollen. Und da passiert in vielen Ländern der Welt ganz Fürchterliches.

Es ist auch nicht sehr schön, wenn all diese Narben dann irgendwann einmal zu schrumpfen beginnen. Haben Sie vielleicht vor einer Woche das Bild des Ex-Ministerpräsidenten Berlusconi gesehen? Wenn das schrumpft, dann verfremdet sich das Schöne in das nicht so Schöne, und jeder von uns kennt Bilder aus dem


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