Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll167. Sitzung / Seite 76

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Fernsehen, von Österreich, aber auch aus dem Ausland, wo man nicht fragt: Wurde operiert?, sondern: Wie oft wurde operiert?

Deshalb ist dieses Gesetz eher ein Präventionsgesetz. Ich glaube, es ist sinnvoll, dass nicht jede Maßnahme gesetzt wird, die vielleicht technisch möglich ist. Und technisch ist wirklich viel möglich. Man kann sogar ein Gesicht transplantieren. Also ich könnte das Gesicht von Minister Stöger bekommen – aber ich bleibe lieber beim Rasinger-Gesicht. Ich bin der Einzige, der hier schönheitsoperiert wurde, denn als ich zwölf Jahre alt war, haben meine Eltern gesagt, die Ohren sind zu abstehend, die müssen ran. Darum bin ich einfach schön – denn bei mir hat es gewirkt. (Heiterkeit.)

Ich bin aber nicht nur schön, sondern ich bin auch Hausarzt, und ich weiß, die Rolle eines Hausarztes besteht in der Beratung. Und das spielt bei der Schönheits-OP sehr wohl eine Rolle. Darum möchte ich einen kleinen Exkurs machen, weil der Hausarzt auch beim Schönheits-OP-Gesetz wichtig ist.

Wir haben jetzt den Weltkongress der Hausärzte in Wien, und es stellt sich immer mehr heraus, dass europaweit die Hausärzte immer wichtiger werden, weil das ganze System viel zu kompliziert wird. Es gibt Hunderttausende Möglichkeiten im Spital, die ältere Menschen überfordern. Es gibt hunderttausend Möglichkeiten, und – wir sehen es jetzt bei den jungen Leuten, die Beratung brauchen – es ist nicht alles, was angeboten wird, sinnvoll. Und ich mache mir wirklich Sorgen, Herr Minister – bei all dem Lob, das ich oft der Gesundheitspolitik spende –: Uns werden, wenn wir so weiter­machen, in zehn Jahren die Hausärzte ausgehen, so wie sie in Deutschland schon fehlen.

Mein Sohn studiert Medizin, und der sagt: Papa, du, das tue ich mir nicht an, was du da in der Ordi machst! – Ich liebe meinen Beruf – ich liebe nicht nur meine Frau, sondern ich liebe auch meinen Beruf –, aber bei 50 Prozent weniger Bezahlung pro Fall, schlechter Ausbildung im Spital, ständig irgendwelchen Beschränkungen und teilweise unsinnigen Leitlinien darf man sich nicht wundern, dass die jungen Leute, die studieren, dann mit 20 oder 21 Jahren sagen: Nein, das mache ich nicht!

Herr Minister! Dr. Erwin Rasinger, Hausarzt, hat ins Regierungsprogramm hinein­reklamiert, ein Hausarztmodell ist zu erstellen. Leider sind Ihre Ohren da noch sehr zu. Und ich erwarte mir, dass die sich öffnen, damit wir im Hausarztbereich endlich einmal weiterkommen, denn sollten Sie in zehn Jahren noch Minister sein – vielleicht haben Sie so eine lange Halbwertszeit; Minister haben ja eher eine kurze Halbwerts­zeit –, dann werden Sie das brauchen.

Um zum Ende zu kommen, muss ich noch folgenden Antrag einbringen, in dem es nicht nur um Schönheit geht:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Sabine Oberhauser, Dr. Rasinger, Kolleginnen und Kollegen

Artikel 2 (Bundesgesetz, mit dem das Ärztegesetz 1998 geändert wird) wird wie folgt geändert:

1. In der Promulgationsklausel wird der Ausdruck „61/2010“ durch „50/2012“ ersetzt.

2. Nach Z 1 wird folgende Z 1a eingefügt:

„1a. § 91 Abs. 2 werden folgende Sätze angefügt:

„Zur Unterstützung im Zusammenhang mit der Einhebung der Kurienumlage kann sich die Kurienversammlung eines Dritten bedienen. Die Betrauung eines Dritten ist in der Umlagenordnung zu regeln.““

 


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