Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll167. Sitzung / Seite 100

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13.09.18

Abgeordnete Claudia Durchschlag (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wie schon beim MAB-Gesetz hatten wir ja auch im Rahmen der Begutachtung dieser Ge­setzesmaterie eine Menge an Mails, Telefonaten, Treffen et cetera. Der Unterschied zum MAB-Gesetz ist, dass das MAB-Gesetz sehr viele unterschiedliche Berufsgruppen betroffen hat, das Tierärztekammergesetz eigentlich nur eine Berufsgruppe, und da war sehr schnell klar, es gibt sehr unterschiedliche, ich würde sagen, fast verfeindete Lager innerhalb der Tierärzte. Allerdings war bei beiden sehr schnell klar, dass es eine Reparatur des Gesetzes braucht, einfach deshalb, weil sich die Voraussetzungen geän­dert haben.

Das Bild, das bis jetzt vorgeherrscht hat: der männliche Großtierpraktiker auf dem Land als das Modell des Tierarztes, das gibt es eigentlich nicht mehr. Es sind die Kleintierpraktiker, die den Bedürfnissen der vielen Tierfreundinnen und -freunde nachkommen. Die prägen ja nicht nur in der Stadt, sondern auch auf dem Land bereits das Bild. Frauen waren – auch das wurde gesagt – in diesem Beruf eher selten anzutreffen. Sie sind jetzt an den Universitäten bereits in der Überzahl und streben sehr oft ein Angestelltenverhältnis an.

Die Tatsache, dass manche angestellten Tierärztinnen und Tierärzte von manchen schwarzen Schafen in der Branche nicht ihrer Ausbildung und ihrem Können ent­sprechend entlohnt wurden, hat die Notwendigkeit einer Kollektivvertragsfähigkeit der Kammer deutlich gemacht. Dazu hat man dann eine Abteilungsfunktion gewählt. Aus unterschiedlichen Gründen hat diese nicht die Zustimmung aller gefunden. Da war die Befürchtung – das möchte ich auch sagen –, dass mit dieser Konstruktion die bisherige fein austarierte Zusammensetzung, die auch auf regionale Besonderheiten Rücksicht genommen hat, zerstört werden könnte. Das ist eine Befürchtung, die aus der Sicht der Vertreter durchaus nachzuvollziehen ist. Ich gehe aber davon aus, dass die Realität die Befürchtungen widerlegen wird.

Die grundsätzliche Form der noch jungen Kammer mit einer Delegiertenversammlung, also einer Hauptversammlung, und dem Vorstand sollte beibehalten werden. Das Wahl­recht war allerdings änderungsbedürftig. Die Einführung des Verhältniswahl­rechtes statt eines Mehrheitswahlrechtes war eigentlich eine logische Konsequenz und ist auch aus demokratiepolitischen Gründen zu forcieren gewesen.

Ein großes Thema war auch der Wohlfahrtsfonds, also die Pensionsvorsorge der selbständigen Tierärzte. Übrigens eine Einrichtung, die auch der Rechnungshof sehr, sehr positiv beurteilt hat. Dort sollte ein Kontrollausschuss eingerichtet werden, um auch von Seiten der Betroffenen mehr Kontrollmöglichkeiten zu haben. Das wird jetzt mit einem Abänderungsantrag noch eingefügt. Ebenfalls neu ist eine Schlichtungs­stelle, die eben, wenn es zu Streitigkeiten kommt, vorhanden sein soll und die auch in den Ländern, also sehr basisnah, angesiedelt wird.

Zusammenfassend kann man von einem Gesetzentwurf sprechen, der den Verände­rungen im Berufsbild durchaus Rechnung trägt, der durch die Umstellung von Mehr­heits­wahlrecht auf Verhältniswahlrecht auch einem demokratischen Anspruch gerecht wird. Und es ist vor allem auch ein Gesetz, das durch die Kollektivvertragsfähigkeit der Kammer dem Lohndumping einen Riegel vorschieben wird. Zu hoffen ist natürlich auch, dass nach Gesetzwerdung wieder Ruhe in die Kammer einkehren wird und dass es zu einem Miteinander statt eines Gegeneinanders kommt. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

13.13

 


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