Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll167. Sitzung / Seite 126

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

auch der IWF, Kollege Matznetter, mit dem wir letzte Woche eine Besprechung hatten. Aber da sieht man nichts!

Sie bauen hier ein Gesetz auf Sand, aus Luftblasen, ohne Fundament, ein Gesetz also, das nicht halten wird. Das ist der Kern des Ganzen!

Auf der anderen Seite steht der Stabilitätspakt, aber auch der Fiskalpakt, die von vielen Seiten zu Recht kritisiert worden sind, weil es keine klaren Zukunftsansagen gibt, weil es keine Investitionen – entgegen Ihren Aussagen! – in die Bildung, in die Wissen­schaft, in die Forschung, in die Pflege und in die Beschäftigung älterer Arbeitnehmer gibt. Ganz im Gegenteil! (Zwischenruf des Abg. Dr. Matznetter.) Sie schaffen keine Begleitmaßnahmen, Sie sprechen nur davon, Kollege Matznetter, aber Sie tun es nicht!

Daher ist dieser Pakt in Summe so zu sehen wie die anderen Dingen, die bereits geplatzt sind. Die Finanztransaktionssteuer haben Sie groß angekündigt, sie ist nicht gekommen, Sie haben sie nicht durchgesetzt. Das Abkommen mit der Schweiz gibt es bisher nur auf dem Papier, wir sind gespannt, ob da etwas hereinkommt. Es wird nicht viel hereinkommen, Kollege Matznetter. Wo leben Sie denn?! Auch das ist gestrichen. Und – das sage ich auch in Richtung der Bürgermeister von ÖVP und SPÖ – den Vorsteuerabzug für Gemeinden haben Sie jetzt auch gestrichen. Gleichzeitig zwingen Sie mit Ihren Pakten den Gemeinden maximal 0,02 Prozent Defizit bis 2016 auf.

Wie soll denn das funktionieren? Das geht ja hinten und vorne nicht mehr zusammen. Daher sind diese Belastungen und Luftblasen, die Sie hier vorlegen, abzulehnen. (Beifall beim BZÖ. – Abg. Dr. Matznetter: Das ist ja unglaublich, der weiß nicht einmal, was passiert!)

14.41


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zur Abgabe einer Stellungnahme hat sich Frau Bundesministerin Dr. Fekter zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


14.41.13

Bundesministerin für Finanzen Mag. Dr. Maria Theresia Fekter: Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem Österreichischen Stabilitätspakt, den wir mit den Ländern und Gemeinden vereinbart haben, wird die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern, zwischen den Gebietskörperschaften revolutioniert und dauerhaft auf stabile konsolidierte Beine gestellt. (Abg. Mag. Stefan: Das haben wir schon zehnmal gehört!) Mir persönlich war es ein großes Anliegen, dass diese Zusam­menarbeit unbefristet stattfindet, denn es muss unbefristet auch in weiterer Zukunft konsolidierte Haushalte geben. Das gesamtstaatliche Defizit darf nicht aus dem Ruder laufen. (Beifall bei der ÖVP.)

Daher war es notwendig, dass wir die Länder und Gemeinden auch für die Schul­den­bremse gewinnen, auch für ein Nulldefizit gewinnen, auch dafür gewinnen, dass Sie gemeinsam mit uns diese ambitionierten Ziele durchsetzen. (Abg. Grosz: Wie lässt sich das mit dem ESM vereinbaren, Schuldenbremse?) Aber die Länder haben natürlich zu Recht erwähnt, dass sie, wenn sie sich schon verpflichten, Nulldefizite zu schreiben, dann auch eine Planungssicherheit bezüglich ihrer Ertragsanteile brauchen. Das ist selbstverständlich! Daher ist fixiert, dass für die Länder der Aufteilungs­schlüssel bei den Steuereinnahmen, dieses ein Drittel : zwei Drittel, auch pro futuro unbefristet gilt. Und deshalb gilt diese Vereinbarung natürlich auch für die Einnahmen, die wir aus dem Schweizer Abkommen haben werden. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Dr. Matznetter.)

Damit aber diese Vorgaben, die wir in einer Artikel-15a-Vereinbarung festgehalten haben, diese Schuldenbremse für die Länder, auch tatsächlich umgesetzt werden, gibt es einen Sanktionsmechanismus. Dieser Sanktionsmechanismus wiederum – das


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite