Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll167. Sitzung / Seite 133

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Schäden gekommen sind, die teilweise heute noch in den Emiraten festsitzen, deren Vermögen beschlagnahmt wurde und so weiter. Wir haben da also genannt: die Frau Silvia M. – ich nenne jetzt niemanden mit Namen – den Herrn Gerhard D., den Herrn Christian K. (Zwischenruf bei der ÖVP) und haben unter anderem ein Dankesschreiben des Herrn Gerhard D. an die Botschaft vorgelegt, in dem er sich für das Einschreiten des Vertrauensanwaltes Kawadri bedankt, der Botschaft also diesbezüglich seine Dankbarkeit erklärt.

Das war am Anfang, nach der ersten Phase der Tätigkeiten des Kawadri, da ist er tatsächlich einmal aus der Polizeihaft kurz herausgekommen. Was aber dann in der Folge geschehen ist, ist, dass Herr D. – genauso wie alle anderen – von Kawadri um sein Vermögen gebracht und betrogen wurde. Das ist aber im ersten Dankesschreiben noch nicht drinnen, deswegen haben wir dieses vorgelegt und gefragt – angesichts all dieser Namen –: Was sagen Sie dazu, wie ist die Antwort des Außenministeriums jetzt?

Da kommt dann die nächste Anfragebeantwortung, und das ist diejenige, die wir jetzt besprechen:

„Der einzige Hinweis, dass sich Herr Kawadri Dritten gegenüber als Vertrauensanwalt der Botschaft ausgegeben haben könnte, stammt von der Beschwerdeführerin.“ – Wer immer das ist. – „Diese hat gegenüber der Botschaft keine Person namhaft gemacht, die diese Aussage bestätigt hätte.“

Das ist interessant: Also auf die Frage wird – das ist ja üblich hier in diesem Haus – überhaupt nicht eingegangen, die Namen werden ignoriert, das Dankesschreiben an die Botschaft wird ignoriert. Es wird behauptet, irgendeine Beschwerdeführerin hätte Angaben gemacht und sie hätte niemand anderen namhaft gemacht. So geht das weiter.

Wir können ja weitere Fragen durchgehen, die wir gestellt haben; da geht es um die Empfehlungsschreiben. Dieser Herr Kawadri hat in den Emiraten mit Empfehlungs­schreiben westlicher Botschaften – auch der österreichischen – agiert, die ihn jeweils als Vertrauensanwalt ausgezeichnet haben.

Wir haben dann gefragt – ich kann den genauen Fragetext vorlesen –:

„Hat die österreichische Vertretungsbehörde in Abu Dhabi“ Herrn „Kawadri ein Empfeh­lungsschreiben ausgestellt? Wenn ja, wann und in wie vielen Fällen?“ – Beim Stellen dieser Anfrage ist uns ein solches Schreiben bereits vorgelegen.

Antwort: „Die Botschaft hat kein Empfehlungsschreiben für Herrn Kawadri ausgestellt. In fünf Fällen wurden sogenannte ‚Letters of No Objection‘ ausgestellt, in denen bestätigt wurde, dass Herr Kawadri für die jeweilige österreichische Partei tätig war.“

(Ruf bei der ÖVP: Um was geht’s jetzt? – Demonstrativer Beifall des Abg. Scheibner.) – Hört einmal zu, dann wisst ihr, worum es geht! (Zwischenruf des Abg. Petzner. – Weitere Zwischenrufe.) – Jetzt wartet einmal, hört einmal kurz zu, dann werdet ihr ein bisschen etwas wissen! (Ruf beim BZÖ: Es kennt sich nämlich keiner mehr aus!) Jetzt hört einmal kurz zu!

Es wurde ein Letter of No Objection ausgestellt. Wie schaut so ein Letter of No Objection aus? – Ein Letter of No Objection ist ein Brief, dass gegen jemanden nichts einzuwenden ist. (Zwischenruf bei der ÖVP.) Ein solcher Brief schaut so aus, dass die österreichische Botschaft bestätigt, dass der Herr Kawadri als Rechtsberater beauftragt wurde, einzuschreiten und alle notwendigen rechtlichen Schritte für die österreichi­schen Staatsbürger in den Vereinigten Emiraten zu unternehmen. Diese Bestätigung wurde Herrn Kawadri ausgehändigt, um sie gegenüber dritten Personen vorzulegen.


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