Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll167. Sitzung / Seite 135

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Die Botschaft beziehungsweise das Ministerium sind nach der Verdichtung der dies­bezüglichen Information den in Rede stehenden Behauptungen selbstverständlich mit der gebotenen Sorgfalt nachgegangen. Diese Erkundigungen waren naturgemäß mit einem größeren Zeitaufwand verbunden. So wurden die Botschaft sowie Konsul Dedic nach Bekanntwerden dieser Vorwürfe umgehend zu detaillierten Darstellungen des Sachverhalts aufgefordert. Im Zusammenhang mit diesen Erhebungen erfolgte im November 2011 seitens der inneren Revision des Außenministeriums eine Sonder­inspektion der Botschaft vor Ort.

Zu den vorgebrachten Fragen nun im Einzelnen: Ja, Herr Kawadri war von der Bot­schaft als Übersetzer gelistet gewesen. In dieser Funktion war er allerdings bereits vor Eröffnung der österreichischen Botschaft Abu Dhabi von der örtlichen Außenhan­delsstelle gelistet gewesen. Die aktuelle Website der Botschaft verzeichnet ihn nicht mehr.

Herr Kawadri ist als Rechtsberater tätig und betreibt beruflich ein Konsulentenbüro in Rechts- und Finanzangelegenheiten. Ein Legal Consultant oder ein Legal Advisor ist aber kein Vollanwalt. Als Vollanwälte werden nämlich in den Vereinigten Arabischen Emiraten nur emiratische Staatsangehörige zugelassen. Daher kann auch Herr Kawadri bei Gericht grundsätzlich nicht selbst auftreten, sondern bedarf gegebenen­falls der Spezialvollmacht eines zugelassenen Vollanwaltes.

Aufgrund seines Status als Legal Consultant kann Herr Kawadri aber bei Polizeidienst­stellen oder im Vorverfahren tätig werden. Er konnte daher vor allem in Polizeigewahr­sam befindliche Österreicher in den Emiraten im Rahmen von Verfahren polizeilicher Vorerhebungen erfolgreich unterstützen. Dazu war er – wie erwähnt – aufgrund seines Berufes als Legal Consultant befugt beziehungsweise wurde er als solcher von den lokalen Behörden akzeptiert. In Einzelfällen wurden ihm – auf Ersuchen von Parteien – sogenannte No Objection Letters ausgestellt. Es hat sich allerdings herausgestellt, dass es diesbezüglich auch zu Fälschungen gekommen ist.

Herr Kawadri wurde zu keiner Zeit als Vertrauensanwalt der Botschaft namhaft gemacht. Die Botschaft verfügt über eine eigene Vertrauensanwaltskanzlei mit Sitz in Dubai und einer Zweigstelle in Abu Dhabi, die als solche auch empfohlen wird.

Seit dem Bekanntwerden der Vorwürfe gegen Herrn Kawadri wurden folgende Schritte seitens des Außenministeriums gesetzt:

Die Botschaft wurde angewiesen, bis zur endgültigen Klärung der Vorwürfe jede Zu­sam­menarbeit mit Herrn Kawadri einzustellen. Die Botschaft wurde weiters ange­wiesen, das Außenministerium der Vereinigten Arabischen Emirate über das Zirkulieren von gefälschten, der österreichischen Botschaft zugeschriebenen Schrift­stücken in Kenntnis zu setzen und geeignet erscheinende weitere Veranlassungen zu treffen.

Konsul Dedic wurde zwischenzeitlich abberufen und hat mittlerweile seinen Dienst in der Zentrale des Ministeriums angetreten. (Zwischenruf beim BZÖ.)

Wie Ihnen aus den Medien bekannt ist, wurde von dritter Seite Anzeige gegen Konsul Dedic wegen des Verdachtes des Amtsmissbrauchs nach § 302 StGB eingebracht. Die von der Staatsanwaltschaft diesbezüglich geführten Ermittlungen sind abgeschlossen. Der Vorhabensbericht wurde im Wege der Oberstaatsanwaltschaft dem Bundes­ministerium für Justiz übermittelt.

Abschließend ist zu sagen, dass das Bundesministerium für europäische und inter­nationale Angelegenheiten sofort nach Verdichtung der Vorwürfe alle notwendigen


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