Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll167. Sitzung / Seite 138

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die betroffenen Personen, wie es im Fall von Herrn Kawadri nach Ihrem Bericht war, diese Tätigkeit nicht mehr ausüben und nicht mehr im Einsatz sind.

Nichtsdestotrotz möchte ich nicht unerwähnt lassen, dass im Bereich der Vertrauens­anwälte und der Vertrauenspersonen doch einiges im Unklaren liegt, vor allem was die Betroffenen betrifft. Ich selber habe letztes Jahr diesbezüglich eine Anfrage an den Herrn Bundesminister gestellt, bei der herausgekommen ist, dass die Kriterien zur Bestellung der Vertrauensanwälte und der Vertrauenspersonen nicht sehr klar und nicht sehr durchsichtig sind.

Ich zitiere ganz kurz aus der Anfragebeantwortung:

„Die erforderlichen Qualifikationen von Vertrauensanwälten(innen) und Vertrauens­personen sind die Vertrauenswürdigkeit, die fachliche Qualifikation sowie die Fähigkeit zu Überprüfungen und Recherchen, die sprachlichen Fähigkeiten und die Vertrautheit mit lokalen Gegebenheiten.“

Die fachlichen Qualifikationen wurden leider nicht detailliert beschrieben. Interessanter­weise gelten die gleichen Qualifikationen auch für Vertrauenspersonen.

Wenn wir uns vor Augen führen, dass es in den Fällen, wo Auslandsösterreicher und ‑österreicherinnen in Schwierigkeiten geraten, in Probleme geraten und die Unterstüt­zung von dritten Personen brauchen, faktisch eine große Abhängigkeit von diesen Vertrauenspersonen und Vertrauensanwälten gibt, ist es doch schwerwiegend und nicht zu vernachlässigen, dass die Transparenz und dass die Rechtssicherheit umso wichtiger wäre. (Abg. Rädler: Schlusswort!) – Ich bin noch in der Redezeit, glaube ich, Herr Kollege. Danke vielmals für Ihre Erinnerung. Wenn das Lämpchen dann blinkt, können Sie mich noch einmal erinnern. Danke schön.

Was unserer Meinung nach wichtig ist und besser geklärt werden sollte, ist, dass beim Bestellvorgang von Vertrauensanwälten und Vertrauenspersonen und Personen, die wegen ähnlicher Aufgaben im Einsatz sind, mehr Transparenz hergestellt wird, weil es um Interessen von Personen geht, die auf diese Personen im Kontakt mit den öster­reichischen Vertretungsbehörden und auch bei der Erledigung ihrer Angelegenheiten im Ausland angewiesen sind.

Deshalb hoffen wir und gehen davon aus, dass auch in Zukunft, wenn ähnliche Vor­würfe auftauchen, das Außenministerium mit derselben Genauigkeit und auch mit derselben Geschwindigkeit – oder vielleicht noch schneller, wenn das möglich ist – solchen Vorwürfen nachgeht, damit sie restlos ausgeräumt werden können, damit es nicht zu Abhängigkeiten kommt oder diese gar dazu führen, dass Personen unberech­tigter­weise Kapital aus diesen Abhängigkeiten schlagen können. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

15.28


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Scheibner. – Bitte.

 


15.28.12

Abgeordneter Herbert Scheibner (BZÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesminister! Meine Damen und Herren! Wenn die Anfragebesprechung einen Sinn haben soll, dann, glaube ich, in die Richtung, dass man auch von unserer Seite noch einmal darauf hinweist, dass das Außenministerium und vor allem die Vertretungsbehörden in der Auftrags- oder Aufgabenerfüllung, nämlich vor allem die Anliegen österreichischer Staatsbürger in dem jeweiligen Land bestmöglich zu vertreten, flexibel und klar und auch rasch reagieren müssen, wenn irgendwelche Verdachtsmomente auftauchen, dass da etwas nicht in Ordnung ist. Das sollte selbstverständlich sein.

 


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