Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll167. Sitzung / Seite 139

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Inwieweit das in diesem Fall passiert ist oder nicht, kann ich ehrlich gesagt auch auf Basis der Darlegungen mancher Vorredner nicht hundertprozentig entscheiden, denn auf den ersten Blick scheint mir auch die Anfragebeantwortung in Ordnung zu sein und kein Anlass zu bestehen, daran zu zweifeln, dass alles Notwendige erfolgt ist.

Trotzdem muss man immer wieder prüfen, und ist es auch durchaus sinnvoll, wenn man etwas hinterfragt. Und es ist natürlich auch kompliziert – das haben wir auch bei der Einleitung von Herrn Abgeordnetem Hübner schon gesehen.

Es sind auch manche Bezeichnungen für den, der die Verhältnisse in dem jeweiligen Land nicht kennt, vielleicht manchmal missverständlich, denn ein Legal Advisor in den Vereinigten Arabischen Emiraten hat überhaupt nichts mit dem zu tun, was wir unter einem Rechtsanwalt verstehen, weil er eben nicht berechtigt ist, vor Gericht oder vor Ämtern Rechtsvertretung, wie wir sie hier verstehen, durchzuführen. Und man muss natürlich gerade in diesen Ländern auch sehr aufpassen, weil dort eine Fülle von solchen Beratern anbietet, vor allem Botschaften, aber auch internationalen Firmen, irgendwelche Tätigkeiten zu vollziehen und zu machen, die dazu aber überhaupt nicht in der Lage sind, sondern das eben nur für ihre eigenen Zwecke missbrauchen. Vor diesem Hintergrund ist Wachsamkeit notwendig und richtig.

Aber, wie gesagt, in diesem konkreten Fall – es ist auch, glaube ich, nicht beantragt, dass die Anfragebeantwortung nicht zur Kenntnis genommen wird –, ist es gut, dass man noch einmal darüber diskutiert, aber ein konkretes Fehlverhalten kann ich jetzt aus der Diskussion und aus der Beantwortung nicht wirklich ableiten. (Beifall beim BZÖ.)

15.30


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

15.30.40Kurze Debatte über die Anfragebeantwortung 11117/AB

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zur Durchführung der kurzen Debatte über die Anfragebeantwortung 11117/AB.

Diese Anfragebeantwortung ist inzwischen ebenfalls verteilt. Eine Verlesung kann daher entfallen.

Wir gehen in die Debatte ein.

Ich mache wiederum darauf aufmerksam, dass kein Redner/keine Rednerin länger als 5 Minuten sprechen darf, wobei der Erstredner/die Erstrednerin eine Redezeit von 10 Minuten hat. Stellungnahmen von Mitgliedern der Bundesregierung sollen 10 Minu­ten nicht überschreiten.

Das Wort erhält zunächst die Anfragestellerin, Frau Abgeordnete Dr. Moser. – Bitte.

 


15.31.33

Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Ministerin! Ja, wieder haben Sie ein Erbe aus der Ära Grasser zu verwalten. Über 1 Million SteuerzahlerInnen in Wien, über 3 000 Mitarbeiter der Finanz­ämter in Wien werden in Zukunft eine andere Arbeitsstätte beziehungsweise eine andere Amtsstätte besuchen müssen. Die Zusammenführung der Bezirksfinanz­ämter in Wien, die Konzentration auf einen neuen Standort in Wien-Mitte ist Gegen­stand meiner Anfrage gewesen. Sie haben sie zu 80 Prozent beantwortet.

Die Kernfrage haben Sie nicht beantwortet, die Kardinalantwort sozusagen sind Sie mir schuldig geblieben, Frau Ministerin. Die schlichte Frage lautet: Wie viel müssen wir in


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite