Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll167. Sitzung / Seite 156

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Bundesländern bald zur Verfügung steht. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Mag. Gaßner.)

16.33


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Meine Damen und Herren! Nur weil es eine Irritation gegeben hat, zur Aufklärung: Die Frau Bundesministerin und ich haben kurz miteinander gesprochen, denn es gibt ja immer wieder eine Irritation, wenn dann, wenn es nur eine Redner-/Rederinnenrunde gibt, erst zum Schluss die Ministerin/der Minister spricht. Darüber hat es immer wieder Aufregung gegeben. (Abg. Ing. Westenthaler: Nie in einem Radl!) Deswegen hat die Ministerin gemeint – und es ist ohnedies ihre Entscheidung, wann sie sich zu Wort meldet –, sich in der Mitte der Debatte zu Wort zu melden, und ich habe das auch unterstützt.

Wenn der Wunsch existiert, dass es eher am Ende einer Debatte eine Wortmeldung von einem Regierungsmitglied geben soll, wenn es nur eine Rednerrunde gibt, dann ist das, glaube ich, auch kein Problem.

Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Silhavy. – Bitte.

 


16.34.26

Abgeordnete Heidrun Silhavy (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Das soll ja nicht das Thema sein. Es geht um den Inhalt und nicht um die Reihenfolge, und ich denke, falls die Bundesministerin noch Fragen zu beantworten hat, wird sie sich noch einmal zu Wort melden. Also wir brauchen nicht für künstliche Aufregung zu sorgen. (Abg. Markowitz: Es gibt keine Aufregung!)

Frau Bundesministerin, der Artikel-15a-Vertrag zwischen dem Bund und den Ländern bezieht sich ja eigentlich erst auf den Einstieg in die Transparenzdatenbank. Sie haben es selber angesprochen: In der ersten Phase wird es eine Leistungsangebots­daten­bank und noch keine Transparenzdatenbank sein, weil ja in der ersten Phase vor allem die Länder nicht verpflichtet sind, personenbezogene Daten darzustellen. Dazu kommt noch, dass die Gemeinden derzeit überhaupt noch nicht erfasst sind.

Was mir wichtig erscheint, Frau Kollegin Windbüchler-Souschill, ist, dass wir nicht mehr von einer Transferdatenbank reden – von dieser Diskussion ist eigentlich alles ausgegangen –, sondern wir reden jetzt von einer Transparenzdatenbank, und ich halte das für einen wesentlichen Unterschied, denn die Leistungen für Arbeitnehme­rinnen und Arbeitnehmer, für Pensionistinnen und Pensionisten, für Arbeitslose, also für all jene, die von einem unselbstständigen Erwerb abhängig sind, sind ohnedies in der Norm transparent.

Was wirklich nicht transparent ist, sind die Leistungen, die wir gebietskörperschafts­übergreifend haben, und vor allem jene, die wir im Bereich der Wirtschaft und der Agrarförderungen haben, denn da gibt es sehr viele spezifische Leistungen. Das halte ich auch für einen Schwachpunkt, den wir jetzt haben, weil die Realisierung einer echten Transparenzdatenbank, wo genau diese Leistungen im Wirtschafts- und Agrar­bereich, die ich angesprochen habe (Zwischenruf des Abg. Hornek), erfasst sind, mit diesem Vertrag noch nicht gesichert ist. Das hängt von einer positiven Evaluierung im Jahre 2014 ab. Also das ist damit nicht sichergestellt, und das halte ich, wie gesagt, für einen echten Schwachpunkt.

Apropos Transparenzdatenbank: Wir haben in der Landwirtschaft ja die EU-Förde­rungen in der Transparenzdatenbank. Und da möchte ich schon darauf zu sprechen kommen, weil Sie gesagt haben, das soll ein jeder sehen, Frau Ministerin: Es gibt eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes, dass die Förderungen an den einzelnen Landwirt nicht sichtbar gemacht werden dürfen, sondern nur die an die Agrarunternehmen.

 


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