Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll167. Sitzung / Seite 157

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Ich denke, dass es ein ganz wesentlicher Aspekt ist, dass wir den datenschutz­recht­lichen Bedenken wirklich auf Punkt und Beistrich Rechnung tragen. Ich halte es auch für ganz wichtig, dass ein Vertreter des Datenschutzrates in dieser Transparenzdaten­bank drinnen sitzt. (Zwischenrufe der Abgeordneten Hörl und Hornek.)

Die Rechtsvorschriften für die Durchführung werden ja überhaupt erst erlassen wer­den. Es liegt das Transparenzdatenbankgesetz bereits seit Mai dieses Jahres diesem Haus zur Begutachtung vor – das möchte ich betonen –, und die Qualität, die letzten Endes hinter dieser Vereinbarung steckt, wird damit zusammenhängen, wie die Qualität dieses Gesetzes ist, denn Transparenz kann nicht nur bei der Bevölkerungs­gruppe der unselbstständig Erwerbstätigen beginnen, sondern sie muss durchaus auch die Bereiche Wirtschaft und Landwirtschaft erfassen. Erst dann kann man wirklich von einem volkswirtschaftlichen Effekt, von dem Sie vorhin gesprochen haben, reden. (Beifall bei der SPÖ.)

16.37


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Wes­ten­thaler. – Bitte.

 


16.37.40

Abgeordneter Ing. Peter Westenthaler (BZÖ): Frau Präsidentin! Bei aller Wert­schätzung, aber eigentlich ist es schon Usus dieses Hauses, dass sich der Minister/die Ministerin von jeder Partei einmal die Meinung anhört und dann erst dazu Stellung nimmt beziehungsweise die Möglichkeit hat, die einzelnen Meinungen der Parteien zur Kenntnis zu nehmen. Wenn das jetzt nicht mehr so ist, soll es so sein, dann ist es geändert. Auch dann, wenn es nur ein Radl gibt, war das bisher so. Dann kann man sich ja trotzdem noch einmal zu Wort melden, wenn man etwas zu sagen hat.

Die Transparenzdatenbank ist ja ursprünglich ein Prestigemodell des Amtsvorgängers der Frau Ministerin, des Herrn Josef Pröll, der schon im Jahre 2009 groß angekündigt hat, was da jetzt alles kommen wird, und gesagt hat, alles werde jetzt so transparent werden. Übrig geblieben ist davon fast nichts, nämlich eine Selbstverständlichkeit, die uns jetzt die Frau Ministerin mit vielen Worten als großen Wurf kundgetan hat, nämlich, dass öffentliche Ämter, in diesem Fall die Länder, bekanntgeben, was sie für Leistun­gen haben.

Also da ist noch nicht viel dabei, Frau Ministerin, was Sie hier als so toll verkaufen. Und dass die Länder da gar nicht mitziehen, obwohl sie eine Artikel-15a-Vereinbarung getroffen haben, steht auch schon fest. Ich sage es Ihnen gerne noch einmal, ich habe es im Ausschuss schon zur Kenntnis gebracht. Da gibt es nämlich ein mehr oder weniger bedeutendes Bundesland, aus meiner Sicht ziemlich bedeutend, nämlich das Bundesland Wien, und dort gibt es die Finanzstadträtin Brauner, und die ist erst vor ein bisschen mehr als einem Monat zur Transparenzdatenbank interviewt worden – ich wiederhole: die zuständige Wiener Finanzstadträtin von der SPÖ –, und zwar steht dieses Interview in der Tageszeitung „Die Presse“ vom 25. Mai 2012. Da sagt sie:

„Das, was ich von der Transparenzdatenbank gehört habe, macht mich skeptisch.“

Da kann ich nur sagen: Interessant!

Dann wird sie gefragt: „Sind Sie dagegen?“

Und Frau Brauner sagt schlicht und ergreifend:

„Der aktuelle Vorschlag“ –

den Sie, Frau Ministerin, jetzt hier abgefeiert haben –

 


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