Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll167. Sitzung / Seite 176

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Und ich danke den Regierungsparteien, dass sie von ihrem ursprünglichen Plan im Ausschuss abgewichen sind. Ich darf daran erinnern: Es wurde ein Vertagungsantrag gestellt, dieser wurde erst aufgrund der Argumentation der Oppositionsparteien zurück­ge­stellt, und es ist dann zu einem gemeinsamen Antrag aller Parteien in diesem Bereich gekommen, der heute beschlossen wird, um diese unwürdige Situation nicht wieder auf Jahre oder möglicherweise Jahrzehnte hinaus zu verlängern.

Ich erinnere Sie, Frau Bundesminister, diesbezüglich an ein zweites Detail, an den § 92 StGB, das Quälen von unmündigen oder behinderten Menschen mit Todesfolge. Auch da gibt es Unterscheidungen, die von diesem Entschließungsantrag nicht betroffen sind.

Das heißt, das Quälen von unmündigen oder behinderten Personen wird in Österreich mit der „Okkasionsstrafe“ – ich sage das sehr bewusst – von zehn Jahren Höchststrafe beurteilt, hingegen gibt es für das Quälen von Menschen mit Todesfolge, schwere Körperverletzung mit Todesfolge, Mord: lebenslänglich. Und auch da muss es eine Angleichung geben. Das ist nicht duldbar! (Beifall beim BZÖ.)

Der österreichische Nationalrat in seiner Gesamtheit duldet es nicht, dass wir im Strafgesetzbuch da Unterscheidungen machen!

Es gibt noch einen dritten Bereich: nämlich dass wir im Strafgesetzbuch überhaupt unterscheiden zwischen sexuellem Missbrauch und schwerem sexuellem Missbrauch. Das ist ein Irrsinn!

Jeder Mord an einer Seele ist ein schweres Verbrechen. Da gibt es keine Unter­scheidung zwischen sexuellem Missbrauch light und sexuellem Missbrauch schwer.

Ich darf Sie, sehr geehrte Damen und Herren von den Regierungsparteien, bitten, da endlich mit dem österreichischen Justizsystem und mit dem Strafgesetzbuch im 21. Jahr­hundert und in unserem Weltbild der unantastbaren Würde des Menschen anzukommen! Da müssen wir die Strafgesetzbücher entstauben und endlich von alten Wertvorstellungen, über die ich nicht mehr diskutieren möchte, befreien. Ich glaube, das ist ein Gebot der Stunde.

Zum Schluss noch einmal herzlichen Dank der Kollegin Jarmer, herzlichen Dank für das Verständnis der Regierungsparteien, die da Einsicht gezeigt haben und eine Fünf-Parteien-Entschließung zulassen.

Ich bin in dieser Zeitung im Übrigen als der Fleißigste zitiert (Zwischenrufe bei ÖVP und Grünen), aber ich darf sagen, lieber Kollege Huainigg, im Gegensatz zu dir bin ich nicht besonders fleißig. Es nötigt mir Respekt ab, wie du deine Abgeordnetentätigkeit hier als vollwertiges politisches Mitglied dieses Hauses tagtäglich erfüllst, vor allem an diesen drei Plenartagen dieser Sommertage; die Sitzung ging am ersten Tag bis knapp vor 1 Uhr des nächsten Tages, gestern bis in den Abend (Zwischenrufe bei der ÖVP) und heute bis in den Abend. – Ich war gestern im Grazer Gemeinderat, weil ich eine kommunalpolitische Aufgabe zu erfüllen habe und mir von einem Privatkonkursanten hier am Rednerpult nichts ausrichten lasse. (Beifall beim BZÖ. – Zwischenrufe bei ÖVP und SPÖ.)

Um zum Kollegen Huainigg zurückzukommen. – Noch einmal: Es nötigt mir Respekt ab, dass du hier wirklich auch die Initiativen in diesem Bereich einbringst, auch Über­zeu­gungs­arbeit leistest, mit wenigen Worten, sachlich fundiert Überzeugungsarbeit leistest, und so auch dazu beigetragen hast – gemeinsam mit der Abgeordneten Kollegin Haidlmayr, gemeinsam mit der Abgeordneten Kollegin Jarmer –, in der öster­reichi­schen Politik eine neue Sensibilität zu erreichen. Und das ist dein größtes Verdienst. (Beifall bei BZÖ und ÖVP.)

17.44

 


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