Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Schönegger. – Bitte.
17.44
Abgeordneter Mag. Bernd Schönegger (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Im Gefolge der aufgedeckten unfassbar abscheulichen Missbrauchsfälle und der Diskussion darüber ist eine ganz besondere Form der Inkonsequenz, der Lücke, der Diskriminierung im österreichischen Strafrecht sichtbar geworden. Der Unrechtsgehalt des sexuellen Missbrauchs ist den Buchstaben des Gesetzes folgend nämlich dann geringer, wenn es sich beim Opfer um eine wehrlose oder behinderte Person handelt, da in solchen Fällen mangels Widerstandsfähigkeit des Opfers keine oder nur geringe Gewaltanwendung nötig ist.
Es ist die Wehrlosigkeit des Opfers, die da quasi eine Besserstellung des Verbrechens, dieses abscheulichen Verbrechens, zur Folge hatte.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Diese Lücke, diese Inkonsequenz ist unerträglich und muss selbstverständlich sofort behoben werden! Daher kommt es – konsequent und folgerichtig – einmal mehr zu einem sehr erfreulichen parlamentarischen Vorgang, der in Wirklichkeit gar nicht so selten in diesem Hause ist und der Qualität dieses Hauses ein durchaus gutes Zeugnis ausstellt:
Ein inhaltlich vollkommen richtiges und wichtiges Anliegen kommt mittels Entschließungsantrag der Abgeordneten Jarmer, Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen in den Justizausschuss. Dort wird darüber diskutiert, der Antrag wird auch präzisiert. Und heute kommt dieser Entschließungsantrag zurück und wird von allen gemeinsam beschlossen, es ist eine All-Parteien-Zustimmung.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn es eines wiederholten Beweises bedurft hätte, dass wir tatsächlich immer dann dabei sind, wenn es gilt, einem richtigen, klugen Antrag – egal, von wem auch immer eingebracht – zu folgen, dann ist dieser Beweis hiermit erbracht. Das ist inhaltlich sehr erfreulich und politisch äußerst klug. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)
17.46
Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Bundesministerin Dr. Karl. – Bitte.
17.47
Bundesministerin für Justiz Mag. Dr. Beatrix Karl: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich möchte mich bei der Abgeordneten Jarmer für die Initiative zu diesem Antrag bedanken. Die heutige Entschließung zeigt aber auch, dass wir über die Parteigrenzen hinweg bereit sind, auch Ideen der Opposition aufzugreifen und in konkretere Formüberlegungen einfließen zu lassen.
Die konkrete Entschließung behandelt ein besonders sensibles Thema und weist auch auf manche Ungereimtheiten im Sexualstrafrecht hin, die es natürlich aufzulösen gilt.
Ich denke, dass sich die im Entschließungsantrag geforderte Gleichbehandlung durch eine Angleichung der Grundstrafdrohung des § 205 Abs. 1 StGB an die Vergewaltigung im Rahmen der Umsetzung der Konvention des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt verwirklichen lassen könnte, weil in dieser Konvention ja auch eine Definition von sexuellem Missbrauch einschließlich Vergewaltigung vorgesehen ist.
Was die im Entschließungsantrag geforderte Angleichung des Strafrahmens des qualifizierten sexuellen Missbrauchs einer wehrlosen oder psychisch beeinträchtigen Person an die Strafdrohung der qualifizierten Vergewaltigung betrifft, wurde diese
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