Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll167. Sitzung / Seite 197

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18.55.17

Abgeordneter Mag. Dr. Wolfgang Zinggl (Grüne): Herr Präsident! Werte Volks­anwältinnen! Herr Volksanwalt! Meine Damen und Herren! Auch ich schließe mich sehr gerne meinen Vorrednerinnen und meinem Vorredner an, was das Lob – das jährliche Lob, das zu Recht ausgesprochen wird – betrifft. Es ist ganz wichtig, dass dieses Zeug­nis von allen Parteien einmal im Jahr ausgestellt wird – und auch gar nicht so selbstverständlich –, und es gibt nichts, was die Zusammenarbeit zwischen den Teams hier so deutlich machen kann, als den Bericht.

Es ist bereits erwähnt worden, der Bericht ist wirklich sehr übersichtlich gegliedert, und unter den vielen Berichten, die wir bekommen, und bei der schwierigen Materie, die da immer wieder auch behandelt wird, ist er, glaube ich, einer der besseren und wahr­scheinlich auch für andere ein Muster. Ich hoffe, dass das auch in Zukunft – mit den OPCAT-Aufgaben – fortgesetzt wird.

Wir haben gehört, Sie übernehmen ab heuer erfreulicherweise diese OPCAT-Auf­gaben. Mich würde interessieren, wann endlich – also „endlich“ kann man nicht sagen –, wann die Leute so weit eingeschult sind, dass sie tatsächlich mit den Kontrollbesuchen beginnen können.

Mich interessiert auch etwas anderes – ich habe es im Ausschuss schon erwähnt, aber hier im Plenum möchte ich das auch noch einmal zur Sprache bringen –, nämlich warum es 717 Beschwerden im Zusammenhang mit dem Asylgerichtshof und den dort anhängigen Verfahren gibt.

Wir wissen, der Asylgerichtshof hat ja einige Erwartungen geweckt, was die alten Fälle, die noch anhängigen Fälle betrifft, die aber jetzt offensichtlich doch nicht erfüllt worden sind. Woran liegt es? – Es sind neue dazugekommen, und die Frage ist, ob das mit der neuen zweistufigen Verwaltungsgerichtsbarkeit besser werden wird.

Vielleicht können Sie uns auch noch das eine oder andere zu den Staatsbürger­schafts­diskussionen sagen, die ja aus den Medien bekannt sind. Die Volksanwaltschaft hat ja darauf hingewiesen, dass das Bundesministerium sich gegen die Verleihung von Staats­bürgerschaften sträubt, insbesondere bei Putativösterreicherinnen und –öster­reichern, aber auch bei adoptierten Kindern, bei unehelichen Kindern, insbeson­dere wenn der Vater Österreicher ist. Hier kommt, was die Staatsbürgerschafts­verlei­hung betrifft, nicht wirklich eine Erleichterung zustande, und das ist gerade im Zusam­men­hang mit den unehelichen Kindern – wenn der Vater Österreicher ist – nicht verständ­lich.

Wenn die Mutter Österreicherin ist, dann geht es, wenn der Vater Österreicher ist, geht es nicht – das ist eine Diskriminierung, die eigentlich nicht erträglich ist, und ich glaube, da müssen wir schon auch dranbleiben. (Beifall bei den Grünen.)

Dranbleiben möchte ich oder wollen wir auch, was die Ausweitung der Prüfungsfelder der Volksanwaltschaft betrifft, denn gerade die Leistungen, die ja von allen gelobt werden, machen es ja unverständlich, dass die Prüfungsfelder nicht zumindest auf jene Bereiche ausgeweitet werden, die die ausgegliederten Einrichtungen betreffen, die mehrheitlich in Bundesbesitz sind. Wo können sich die Menschen, wo können sich die Betroffenen, die da Verwaltungsprobleme haben, hinwenden, wenn nicht an die Volks­an­waltschaft? – Und diese darf oder kann das nicht prüfen. Das ist ein Manko, und wir werden auch da dranbleiben, um dieses Manko irgendwann einmal doch zu beseiti­gen. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

18.58


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Kaufmann-Bruckberger. – Bitte.

 


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