Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll167. Sitzung / Seite 207

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Ich lasse nun über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 1879 der Beilagen abstimmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf in dritter Lesung zustimmen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Der vorliegende Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

Die Tagesordnung ist erschöpft.

19.31.04 Verlesung eines Teiles des Amtlichen Protokolls

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es liegt mir das schriftliche Verlangen von 20 Abgeordneten vor, die vorgesehene Fassung des Amtlichen Protokolls hinsichtlich des Tagesordnungspunktes 25, 1879 der Beilagen (Dritte Lesung) zu verlesen, damit dieser Teil mit Schluss der Sitzung als genehmigt gilt. Dadurch soll die umgehende Beschlussfertigung ermöglicht werden.

Ich werde daher so vorgehen und verlese nunmehr den entsprechenden Teil des Amtlichen Protokolls:

TO-Punkt 25: Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 1986/A der Abgeordneten Dr. Peter Wittmann, Dkfm. Dr. Günter Stummvoll, Dr. Alexander Van der Bellen, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes­gesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates (Geschäftsordnungsgesetz 1975) geändert wird (1879 der Beilagen) (Dritte Lesung)

Abstimmung:

Gemäß § 108 GOG – nach Ablauf der 24-stündigen Frist – wird der Gesetzentwurf gemäß dem Ausschussantrag in 1879 der Beilagen bei Anwesenheit der verfas­sungs­mäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten in dritter Lesung mehrstim­mig (dafür S,V,G) – und zwar mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit – ange­nom­men.

Es liegt ein Verlangen gemäß § 51 Abs. 6 GOG von 20 Abgeordneten vor, das Amtliche Protokoll hinsichtlich des Tagesordnungspunktes 25 zu verlesen (Beilage F).“

*****

Erheben sich Einwendungen gegen die Fassung oder den Inhalt dieses Teils des Amtlichen Protokolls? – Das ist nicht der Fall.

Dieser Teil des Amtlichen Protokolls gilt daher gemäß § 51 Abs. 6 der Geschäfts­ordnung mit Schluss dieser Sitzung als genehmigt.

19.32.44 Einlauf

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich gebe noch bekannt, dass in der heutigen Sitzung die Selbständigen Anträge 2053/A(E) bis 2059/A(E) eingebracht wurden.

Ferner sind die Anfragen 12339/J bis 12461/J eingelangt.

 


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