„Veränderungen dieses vertraglich bestimmten,“ – hören Sie einmal zu! – „fixen Höchstbetrages sind gemäß Artikel 10 Abs. 1 des Vertrags zur Einrichtung des ESM nur möglich, wenn das genehmigte Stammkapital verändert wird. Ein entsprechender Beschluss des Gouverneursrats würde allerdings erst in Kraft treten, nachdem der Abschluss der jeweiligen nationalen Verfahren () gegenüber dem ESM notifiziert wurde.“
Das nationale Verfahren in Österreich ist festgelegt: ein Beschluss des Nationalrates. (Zwischenruf des Abg. Bucher.)
Also dieser vertraglich festgelegte fixe Höchstbetrag kann nur durch einen Beschluss dieses Hauses hier verändert werden, das ist österreichische Gesetzeslage. (Abg. Bucher: Können Sie jederzeit ! – Zwischenruf des Abg. Dipl.-Ing. Deimek.) Wir haben vorweggenommen, was die Richter in Karlsruhe moniert haben. (Abg. Mag. Stefan: Völkerrechtlich !)
Wenn Sie genau lesen würden, würden Sie sehen, dass drinsteht, es spricht vieles dafür, dass das ein fixer Betrag ist. Aber um sicherzugehen, hätten Sie gerne eine Erklärung – nichts leichter als das: Die Vertragspartner auf europäischer Ebene haben selbstverständlich bereits beschlossen, das zu erklären, was ohnehin klar ist, nämlich dass der Höchstbetrag auch wirklich ein Höchstbetrag ist. (Ironische Heiterkeit des Abg. Kickl. – Ruf bei der FPÖ: Wie bisher!) – So viel zu Ihrer Verunsicherungsmache. Die irritiert hier in diesem Haus überhaupt niemanden. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP. – Ruf bei der FPÖ: Höchstbetrag!)
Man darf auch nie vergessen, woher die Probleme rühren. Die Finanzkrise hat dazu geführt, dass die Nationalstaaten sehr viel Geld in die Hand nehmen mussten und genommen haben, um Banken zu retten, um Finanzmärkte zu stabilisieren und natürlich um dann die Krisenbekämpfung zu finanzieren, Arbeitslosigkeit et cetera. Das heißt, diese explodierenden Staatsschulden sind eine Folge der Finanzkrise, und die Rettung und Stabilisierung der Finanzmärkte hat viel Geld gekostet. Was aber passiert ist, ist, dass die Finanzmärkte, die gerade erst gerettet worden waren, dann begonnen haben, gegen einzelne Retter, gegen einzelne Staaten zu spekulieren. Und eines der ersten Ziele 2009 war Österreich.
Erinnern wir uns daran – der Bundeskanzler hat hier auf die Zinsen, die wir zahlen, hingewiesen –, da sind unsere Zinsen plötzlich so hoch gewesen wie jene von Griechenland, 2009, weil es nämlich in Osteuropa wirtschaftliche Probleme gegeben hat. Da wurde der allererste Rettungsschirm gespannt, wir haben nämlich in Österreich damals das Zahlungsbilanzstabilisierungsgesetz beschlossen. Damals wurde Ungarn und anderen osteuropäischen Staaten, die nicht beim Euro sind, ein Schutzschirm über 50 Milliarden € aufgespannt, und damit hat Österreich quasi vom ersten Rettungsschirm, der hier aufgespannt wurde, profitiert.
Ja, ich halte es für absolut richtig, dass wir dafür sorgen, dass Staaten nicht Opfer von Spekulation von Finanzmärkten werden können und dass wir die Finanzierung und Refinanzierung von Staaten unabhängig von Finanzmärkten gestalten. Das ist jetzt an dem Punkt, an dem die EZB sagt, sie sei bereit, das unter wichtigen Auflagen zu machen, nämlich darum, dass es nicht einfach nur Geld ohne Ende gibt und dann einzelne Staaten dieses Geld halt auch ohne Ende ausgeben, sondern dass es da auch ganz klare Regeln gibt, durch den Fiskalpakt und andere Regelungen, die in Kraft sind.
Da gibt es in Wirklichkeit ein Ampelsystem. Die Ampel steht auf Grün, heißt, der Staat hat seine Ausgaben im Griff, er kann machen, was er für richtig hält, und er kann ganz normal und souverän entscheiden. Gelb heißt, er ist unsicher, es ist unsicher, ob er seine Finanzen im Griff hat, die anderen werden ihm verstärkt über die Schulter schauen – ein Defizitverfahren. Und Rot heißt, es ist offensichtlich, dass ein Land nicht selber auskommt und seine Finanzen nicht im Griff hat; dann wird es nicht mehr alleine
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