Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll169. Sitzung / Seite 125

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Da sind Sie von den Oppositionsparteien selbstverständlich mitverantwortlich. Daher sage ich Ihnen: Stimmen Sie diesem Antrag, den wir eingebracht haben, zu, dann zie­hen wir diese Fristsetzung wieder zurück. (Beifall bei der SPÖ.)

12.05


Präsident Fritz Neugebauer: Als Nächster ist Herr Klubobmann Kopf zu Wort gemel­det. – Bitte.

 


12.05.29

Abgeordneter Karlheinz Kopf (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Präsident! Ho­hes Haus! Es ist in der Tat sehr bedauerlich, dass es in diesem Untersuchungsaus­schuss, der über viele Monate durchaus im Konsens Ladungslisten beschlossen und Terminentscheidungen getroffen hat, noch vor dem Sommer urplötzlich zu Schwierig­keiten gekommen ist (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: „Urplötzlich“?!), die schon hin­länglich diskutiert worden, auch rund um den Vorsitz, um die Vorsitzende, und Anträge, Nichtzulassungen, Doch-Beschlussfassungen, Protokolländerungen und vieles andere mehr, das bekannt ist, was nach vielen Monaten des Konsenses schließlich dazu ge­führt hat, dass dieser Ausschuss nicht mehr regulär und ordnungsgemäß arbeiten konnte. (Abg. Strache: Jetzt gibt es aber keinen Vorwand mehr nach dem Rücktritt der Frau Vorsitzenden!)

Wir, die Regierungsparteien, haben heute – nach langen Gesprächen auch am gestri­gen Tag – den Oppositionsparteien einen Vorschlag für eine Weiterführung dieses Ausschusses auf Basis von Terminvorschlägen und auch Ladungsvorschlägen unter­breitet, wo es vor dem Sommer bei den Terminen schon einmal einen Vierparteien-Konsens gab, bei den Ladungslisten immerhin den Konsens von drei Parteien, also nicht nur der Regierungsparteien. Und heute ist es auf einmal nicht mehr möglich! Ob­wohl es vor dem Sommer noch einen größeren Konsens gab, ist es heute nicht mehr möglich, auf Basis derselben Vorschläge einen Konsens über die Fortführung des Aus­schusses zu finden. (Abg. Dr. Moser: Das stimmt ja nicht! – Abg. Mag. Kogler: Schon wieder falsch!)

Meine Damen und Herren! Die fünf Termine, die wir hier vorgeschlagen haben, sind genau jene – natürlich zeitversetzt –, über die es zwischen vier Parteien dieses Hohen Hauses bereits eine Einigung gegeben hat, und heute ist das auf einmal nicht mehr möglich. (Abg. Strache: Ohne Zeugenlisten!) Das heißt, meine Damen und Herren, dieser Fristsetzungsantrag ist eingebracht, und es besteht selbstverständlich bis zur Aufnahme der Debatte noch die Möglichkeit, sich über diesen Vorschlag bis am Nach­mittag zu einigen. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Erpressung nennt man das!)

Ich muss den Kollegen Brosz auch korrigieren, was die Geschäftsordnung anbelangt. Es ist nicht so, dass es keine Möglichkeit mehr gibt, diesen Ausschuss auch zu ver­längern. Wenn Sie den § 45 der Geschäftsordnung lesen, werden Sie sehen, dass da steht:

„Kann ein Untersuchungsausschuss innerhalb einer ihm gemäß § 43 gesetzten Frist nicht schriftlich Bericht erstatten, so hat in der dem Fristenlauf folgenden Sitzung der Obmann des Untersuchungsausschusses oder dessen Stellvertreter einen mündlichen Bericht über die bisherige Tätigkeit zu erstatten.“ (Abg. Öllinger: Und wer ist der Ob­mann?) – Der Stellvertreter in dem Fall.

Und jetzt kommt es: „Setzt der Nationalrat für die Vorlage eines schriftlichen Aus­schussberichtes keine neuerliche Frist, so ist damit die Tätigkeit des Untersuchungs­ausschusses beendet.“ (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Ja eben! Es gibt ja keine Sit­zung mehr!)

Also es besteht sehr wohl die Möglichkeit, eine neuerliche Frist auch nach Ablauf der gesetzten Frist zu setzen, wenn man sich auf eine akzeptable Vorgangsweise einigen


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