Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll169. Sitzung / Seite 126

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könnte. Es ist also nicht richtig, was Sie zitiert haben. Das ist kein endgültiges Ende. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Mag. Kogler: Jetzt kommt zur Scheinheiligkeit auch noch die Verwirrung dazu!)

12.09


Präsident Fritz Neugebauer: Weitere Wortmeldungen zur Geschäftsbehandlung, wo­bei das im Wesentlichen schon Debattenbeiträge sind, die man üblicherweise auch in der Präsidiale durchführt, liegen nicht mehr vor.

Wir gehen daher in die Tagesordnung ein. (Abg. Grosz: Keine Unterbrechung?!)

Redezeitbeschränkung

 


Präsident Fritz Neugebauer: Zwischen den Mitgliedern der Präsidialkonferenz wurde Konsens über die Dauer der Debatten erzielt. Demgemäß wurde eine Tagesblockzeit von 4 „Wiener Stunden“ vereinbart, sodass sich folgende Redezeiten ergeben: SPÖ und ÖVP je 58 Minuten, FPÖ 50, Grüne 42 sowie BZÖ 40 Minuten.

Für die Dauer der Fernsehübertragung in ORF 2 nach der Aktuellen Stunde und der Aktuellen Europastunde wurde folgende Redeordnung vereinbart: Bundeskanzler 6 Mi­nuten, Vizekanzler 6 Minuten, eine Rednerrunde mit je 7 Minuten, Wortmeldung Staats­sekretär Dr. Lopatka 3 Minuten, eine Rednerrunde mit je 6 Minuten, ergibt 80 Minuten.

Von diesen 80 Minuten stehen jetzt noch 50 Minuten zur Verfügung, sodass wir nach Beschlussfassung diese Redeordnung verändern werden müssen.

Der den Vorsitz führende Präsident verteilt spätestens vor Beginn der letzten Runde nach Rücksprache mit den Klubvorsitzenden die verbleibende Redezeit auf die fünf Fraktionen in der Weise, dass noch alle Fraktionen in der Fernsehzeit gleichmäßig zu Wort kommen.

Allfällige tatsächliche Berichtigungen werden erst nach der Fernsehzeit aufgerufen.

Ich schlage gemäß § 57 Abs. 7 der Geschäftsordnung vor, die Redezeit jedes Abge­ordneten ohne Klubzugehörigkeit auf 10 Minuten pro Debatte zu beschränken.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über die eben dargestellten Redezeiten.

Wenn Sie dem Vorschlag beitreten, bitte ich Sie um ein Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

12.11.071. Punkt

Erklärungen des Bundeskanzlers und des Vizekanzlers gemäß § 19 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Nationalrates betreffend Ernennung eines neuen Staats­sekretärs

 


Präsident Fritz Neugebauer: Wir kommen zum 1. Punkt der Tagesordnung.

Im Anschluss an diese Erklärungen wird im Sinne des § 81 der Geschäftsordnung ent­sprechend dem vorliegenden Verlangen von fünf Abgeordneten eine Debatte stattfin­den.

Ich erteile nun dem Herrn Bundeskanzler zur Abgabe einer Erklärung das Wort. – Bitte. (Abg. Ing. Westenthaler: Jetzt können Sie berühmt werden, Herr Bundeskanzler, wenn Sie zu dem Skandal etwas sagen!)

 


12.11.32

Bundeskanzler Werner Faymann: Sehr verehrter Herr Präsident! Sehr verehrte Mit­glieder der Bundesregierung! Sehr verehrte Abgeordnete! Meine Damen und Herren!


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