die Anrainerstaaten bei der Aufnahme und Versorgung der syrischen Flüchtlinge zu unterstützen,
sich für einen Aufbau eines neuen syrischen säkularen Staats auf Basis von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechten einzusetzen,
weitere Anstrengungen zu unternehmen, um besseren Zugang zur betroffenen Bevölkerung in Syrien zu bekommen und von den Bürgerkriegsparteien die Ermöglichung humanitärer Hilfe zu fordern,
das Regime Assad und die Opposition zur Aufnahme von Gesprächen über eine politische Lösung zu drängen.
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(Beifall beim BZÖ.)
Ich glaube, es ist wichtig, zu signalisieren, dass Gewalt – egal, von wem sie ausgeht – von uns verurteilt wird, dass wir nicht einseitig Partei ergreifen, sondern dass wir bei all jenen sind – egal, woher sie kommen –, die sich um eine friedliche, demokratische, auf Menschenrechten und auf einem säkularen Staat beruhende Lösung bemühen. (Beifall beim BZÖ.)
14.35
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Herbert Scheibner, Kolleginnen und Kollegen betreffend der aktuellen Entwicklungen in Syrien,
eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 1 Erklärungen des Bundeskanzlers und des Vizekanzlers gemäß § 19 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Nationalrates betreffend Ernennung eines neuen Staatssekretärs
Durch den anhaltenden Bürgerkrieg verschlimmert sich die Situation in Syrien von Tag zu Tag. Die Kämpfe zwischen der syrischen Armee und den Oppositionellen nehmen sowohl an Intensität als auch an Brutalität zu. Die Flüchtlingsströme in die Nachbarländer Jordanien und in die Türkei, aber auch in den Libanon und den Irak steigen täglich an. Die Lage vieler Menschen im Land selbst ist aussichtslos geworden und ohne die Unterstützung der internationalen Gemeinschaft erscheint es unwahrscheinlich, dass die Konfliktparteien sich an den Verhandlungstisch setzen, um sich um eine politische Lösung zu bemühen.
In der Sitzung des UN Menschenrechtsrates am 1. Juni wurde die eskalierende Gewalt, insbesondere die Massaker von Houlah und von Mazraat al-Kabir, verurteilt. Der Europäische Rat schloss sich in seinen Schlussfolgerungen vom 28./29. Juni 2012 diesen Verurteilungen an und forderte das Regime auf, Angriffe gegen die Zivilbevölkerung einzustellen und den Sechs-Punkte Plan des Sondergesandten Kofi Annan zu implementieren. Dieser hat mittlerweile seine Tätigkeit als Sondergesandter der Vereinten Nationen und der Arabischen Liga für Syrien wegen der derzeit fehlenden Bereitschaft der Konfliktparteien zu einer politischen Lösung und Mangels Einigkeit im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen beendet. Mit der Weiterführung dieser Tätigkeit betrauten die Arabische Liga und die Vereinten Nationen den erfahrenen algerischen Diplomaten und Ex-Außenminister, Lakhdar Brahimi, der am 15. September 2012 erstmals mit der syrischen Führung in Damaskus Gespräche führte.
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