Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll169. Sitzung / Seite 195

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besten mit allen fünf Parteien, zu einigen. Und dann kann in geordneter Weise auch die Untersuchung all der noch offenen Punkte, inklusive dieser Inseratenvergabe bei ÖBB und ASFINAG, gemeinsam, sauber und ordentlich in der Weise untersucht wer­den, wie der Ausschuss bis Mitte oder Anfang Juli gearbeitet hat.

Das ist unser Vorschlag, und ich denke, der ist sehr konstruktiv. (Beifall bei der ÖVP.)

16.11


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Dr. Rosenkranz gelangt nun zu Wort. Ich stelle die Uhr wunschgemäß auf 8 Minuten. – Bitte.

 


16.11.33

Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundeskanzler! Geschätzte Mitglieder der Bundesregierung! Der Herr Bundeskanzler hat in seiner Anfragebeantwortung aufgrund der Dringlichen Anfrage der Grünen eines eingefordert und eines eingemahnt: eine differenzierte Betrachtung. Eine differenzierte Betrach­tung – die hätten wir auch gerne. Wir hätten gerne, dass im Untersuchungsausschuss, wo all das, wo wir auf Zeitungsberichte angewiesen sind, auf Indiskretionen, auf das, was Sie uns hier gesagt haben, das alles wirklich differenziert betrachtet werden kann, dass das, was Mitglieder des Ausschusses aufgrund der Aktenlieferungen schon um­fangreich wissen, auch tatsächlich in der Öffentlichkeit zu einer differenzierten Betrach­tung verwendet werden kann.

Das, Herr Bundeskanzler, hat auch nichts, wie Sie es angeführt haben, mit der Frage einer strafrechtlichen Verantwortung zu tun. Der Untersuchungsausschuss – und das ist schon mehrfach gesagt worden – ist kein Gericht, kein Ersatzgericht, aber er ist ein Instrument des Parlaments, der gewählten Volksvertreter, die die politische Verantwor­tung zu klären haben, und das wollen die Bürger auch so. Was die Bürger von uns Par­lamentariern insgesamt, aber auch speziell im Untersuchungsausschuss von uns er­warten, diese Erwartungshaltung ist klar, wie die Umfragewerte zeigen, und die haben wir auch entsprechend zu erfüllen.

Das heißt: Ein Abdrehen des Ausschusses kann im Sinne der Österreicherinnen und Österreicher nicht erfolgen, darf nicht erfolgen – und, ich gebe die Hoffnung nicht auf, wird auch nicht erfolgen, weil sich SPÖ und ÖVP das in Ansehung der Bürger nicht er­lauben können. (Beifall bei der FPÖ.)

Es dreht sich bei dieser ganzen Sache offensichtlich jetzt nur mehr darum: Ist es jetzt ein „Untersuchungsausschuss Faymann“ oder nicht? – Stimmt ja nicht. Es ist ein As­pekt. Es gibt ja noch viele andere Punkte von den sieben, die wir nicht bearbeitet ha­ben. Drei Punkte wurden bereits genannt.

Der Herr Bundesgeschäftsführer Kräuter hat gesagt: Es wurde viel erreicht in diesem Untersuchungsausschuss. – Viel wurde erreicht, aber es wurde noch nicht alles er­reicht. Und darum müssen wir schauen, dass die Ausschussarbeit fortgesetzt wird.

Weiters hat Herr Kräuter gesagt: Es ist ein Sittenbild zutage getreten. – Dieses Sitten­bild ist aber noch nicht vollständig, denn es wird bei der Klärung der politischen Ver­antwortung – und da kann ich auch den Herrn Bundeskanzler im Rahmen seiner Tätig­keit als Infrastrukturminister nicht aus der Verantwortung entlassen – darum gehen, ob es in Österreich tatsächlich möglich ist, dass ein Ministerium Aufträge an Printmedien erteilt und die Rechnung ohne vorherige Rückfrage kommentarlos ein Dritter bezahlt. Das ist so nicht möglich! Das kann es so nicht geben! (Beifall bei der FPÖ.)

Wir haben ja jetzt die Ausführungen des Herrn Bundeskanzlers gehört. Es muss auch möglich sein, vor der Öffentlichkeit nach Dingen zu fragen, die die Staatsanwaltschaft in einem Bericht aufgeworfen hat. – Herr Bundeskanzler, Sie haben das auch nicht er­wähnt: Die Staatsanwaltschaft sagt: Das, was der Bundeskanzler in seiner Aussage


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